Grundstückseigentümer in Könnern und Alsleben (Saale) dürfen sich Hoffnungen auf eine Senkung der Niederschlagswassergebühr machen.
(firmenpresse) - Die Entwässerungsgebühr für Regenwasser von versiegelten Flächen, ist momentan fast doppelt so hoch wie im Raum Bernburg (Saale). Pro Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche, von der das Wasser in die öffentliche Kanalisation läuft, werden 1,81€ berechnet, in der Kreisstadt sind es hingegen nur 0,92€.
Der große Unterschied wird unter anderem darin begründet, dass im südlichen Teil des Altkreises längst nicht alle Gebührenschuldner auch Gebührenzahlen sind. Daher arbeitet der Wasserzweckverband (WZV) Saale-Fuhne-Ziethe seit vergangenem Jahr aktiv an der Erfassung der nicht gemeldeten Schwarzeinleiter.
Die bisherigen Überprüfungen im Raum Könnern haben laut Geschäftsführer Harald Bock zum Ergebnis geführt, dass in manchen Orten über 20% mehr gebührenpflichtige Flächen erfasst worden sind.
Bei strittigen Fällen werden auf den Grundstücken auch sogenannte Benebelungen vorgenommen, um den Nachweis zu führen, dass das Wasser aus dem Fallrohr tatsächlich in den öffentlichen Bereich läuft und nicht an Ort und Stelle dezentral versickert wird.
Bei der Benebelung von Kanälen und Schächten wird ein Gerät mit ungiftigem, geruchsneutralem Nebel zur Erkennung von Anschlüssen bei Regenfallrohren, Leckagen und Geruchsbelästigung, sowie Undichtigkeit im Anschlusssystem und zur Überprüfung von Drainagen benutzt.
Der WZV darf bei entsprechendem Nachweis von säumigen Eigentümern vier Jahren rückwirkend das Geld eintreiben. Harald Bock, Technischer Leiter des Wasserzweckverbandes, geht davon aus, dass von den zirka 9.000 Gebührenpflichtigen im Verbandsgebiet rund 7.000 bereits zahlen.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr oder wer durch dezentrale Versickerung auf dem eigenen Grundstück nichts einleitet kann befreit werden.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, einer Entsiegelung und Versickerung des Niederschlag-wassers auf dem eigenen Grundstück, kann durch die Befreiung von der Gebühr pro Jahr gut 300-500€ gespart werden.
Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens geplant und umgesetzt wird. So kann das kostbare Trinkwasser und die Gebühr des Gartenwasserzählers eingespart werden.
Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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