Gemeinde Nellingen (Alb-Donau-Kreis) muss Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser anheben.
(firmenpresse) - Die Bewohner der Gemeinde Nellingen, Alb-Donau-Kreis, müssen rückwirkend zum 1. Juli 40 Prozent mehr für die Entsorgung des Abwassers zahlen, so der aktuelle Beschluss des Gemeinderates. So steigt der Schmutzwasserpreis auf 2,80€ und die Niederschlagsgebühr um 5 Cent auf 0,23€ je angeschlossene versiegelte Fläche.
Hintergrund der Gebührenerhöhung ist die anstehende Modernisierung der Kläranlage in Halzhausen. Um für die Kläranlage weiterhin eine wasserrechtliche Erlaubnis zu bekommen, stellen das Landratsamt und das Regierungspräsidium höhere Anforderungen. Demnach muss die Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe ausgerüstet werden.
Die Kosten für Erweiterung um eine Reinigungsstufe (3,4 Mio.) und der Sanierung der ganzen Anlage (2,3 Mio.) belaufen sich somit auf 5,7 Millionen Euro.
Trotz der gestiegenen Gebühren liegt Nellingen laut Kämmerer Zimmermann im „oberen Mittelfeld“ im Vergleich zum Bundesschnitt.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Bei der Selbstauskunft über die abflusswirksamen Flächen, sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, sowie der Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens geplant und umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und die Gebühren des Gartenzählers eingespart werden.
Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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