(ots) - Ein Fall für Bedenkenträger? Frühzeitig schalten sich
die Kritiker eines Bluttests auf Trisomie-Leiden auf Kassenkosten in
die heikle Debatte ein. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss aus
Ärzten und Krankenkassen startet zunächst nur ein Prüfverfahren für
diese vorgeburtliche Untersuchung. Dieses kann Jahre dauern und
ethische Fragen wird das Gremium sicher nicht ausklammern. Rechtlich
ist die Lage in dieser Frage ziemlich eindeutig. Das
Bundesverfassungsgericht legt das Grundrecht auf Leben eng aus. Es
beginnt mit dem Verschmelzen von Ei und Samenzelle. Die in
Deutschland geltende UN-Behindertenkonvention legt sich beim
Lebensrecht Behinderter in ähnlicher Weise fest. Doch der
Bundesausschuss befasst sich nicht mit der Grundsatzentscheidung, ob
solch ein Test bei Risikoschwangerschaften zulässig ist oder nicht.
Es geht darum, ob die Versichertengemeinschaft für die Kosten
aufkommt oder es der Mutter oder dem Paar überlässt, sich für oder
gegen diese Untersuchung zu entscheiden. Wer Kinder oder Erwachsene
mit Down-Syndrom kennt, wird nicht auf die Idee kommen, ihnen ein
Lebensrecht abzusprechen. Nun muss sich die Gesellschaft darüber klar
werden, ob sie diese Menschen willkommen heißt, ihre Eigenheiten
akzeptiert und den finanziellen Aufwand für ihre mögliche Betreuung
unterstützt. Gibt sie dieses Signal - etwa über die Abgeordneten im
Bundestag - wird sich der Ausschuss nicht über dieses Votum
hinwegsetzen. Die Entscheidung, sich solch einem Bluttest zu
unterziehen, kann die Gesellschaft Schwangeren nicht abnehmen. Sie
hält ihnen aber die Entscheidung offen, das Kind auszutragen.
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