(PresseBox) - Das Konzept Zivile Verteidigung wurde von der Bundesregierung aktualisiert ? zuletzt unter dem Eindruck einer Entspannung nach dem Ende des Kalten Krieges geschah dies 1995.
Kritiker spötteln über das Zivilschutzkonzept und werfen der Regierung Panikmache vor.
Hat der Bürger überhaupt ein Interesse an Sicherheit?. Diese Frage erscheint auf den ersten Blick wohl seltsam, hat aber massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche: Im Rahmen der Verkehrssicherung muss sich nämlich der Verkehrssicherungspflichtige die Frage stellen, was sein durchschnittlicher Besucher erwartet: Man muss grundsätzlich nur ein solches Sicherheitsniveau bieten, das der Besucher erwarten darf bzw. erwartet. Aber muss ich einen Besucher auch dann schützen, wenn er gar nicht geschützt werden will? Oder muss ich ihn auch schützen, er nicht geschützt werden will, aber nur deshalb nicht will, weil er das Risiko gar nicht abschätzen kann?
Die aktuelle Diskussion um das Zivilschutzkonzept zeigt: Der Mensch denkt doch meist einfach. Wir brauchen keinen Terroranschlag, um einen Katastrophenfall zu haben. Es reicht schon ein dummer Zufall oder eine dumme Aktion und wir haben einen Katastrophenfall. Ein Stromausfall, warum auch immer ? Wasser, Licht, Auto, Lebensmittel? da hätten wir schnell ein Problem. Je größer das Ausmaß, desto eher stößt auch der Staat schnell an seine Grenzen und wird einfach eine gewisse Zeit brauchen, um sich wieder aufzurappeln. Je nach Vorfall können dies durchaus ein paar Tage sein, die die staatlichen Strukturen brauchen, um wieder funktionieren zu können.
Daher macht es durchaus Sinn, zumindest etwas darauf vorbereitet zu sein. Derjenige, der jetzt über die Empfehlungen im Zivilschutzkonzept lacht, wird der erste sein, der feststellt, dass er unter 110 und 112 niemanden erreichen kann, wenn das Telefonnetz zusammengebrochen ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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