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Tank-Installation erfordert geschulte Kompetenz

ID: 1393646

Gewässerschutz-Vorgaben nicht unterschätzen!

(firmenpresse) - sup.- Eine Fremdfirma für den Tankeinbau? Das schaffen unsere eigenen Monteure doch auch! Diese Einschätzung mancher Firmen mit einer technischen Abteilung kollidiert mit der Gesetzeslage. Denn aus gutem Grund gibt es in Deutschland eine Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Tanksystemen. Weil unsachgemäß ausgeführte Installationen, Wartungen oder Instandsetzungen zu einer Gefährdung von Erdreich und Grundwasser führen können, müssen für diese Maßnahmen stets Experten mit entsprechend geschulter Kompetenz hinzugezogen werden. Schon in der ersten Planungsphase für Tanks mit wassergefährdenden Stoffen an einem Firmenstandort sollte deshalb ein spezialisierter Fachbetrieb involviert sein. Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) haben nach Auskunft des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) ausnahmslos eine wasserrechtliche Zulassung sowie das Fachpersonal mit den erforderlichen Sachkenntnissen (www.bbs-gt.de). Das Gütezeichen lässt sich also als zuverlässiges Qualitätsprädikat nutzen, um bei der Auftragsvergabe den gesetzlichen Betreiberpflichten gerecht zu werden.

Die zertifizierte Erfahrung dieser Betriebe sichert beispielsweise den korrekten Einbau von Lagerbehältern für Reinigungsmittel oder andere chemische Stoffe, ebenso von Tankanlagen für Wärmeenergien wie Heizöl oder Flüssiggas. Auch bei der Errichtung von Tankstellen erfordert die Installation der Kraftstofftanks genaue Kenntnisse der wasserrechtlichen Vorgaben, unabhängig davon, ob es sich um eine öffentlich zugängliche Station oder um eine Hoftankstelle für den Firmenfuhrpark handelt. Für alle Einsatzbereiche gilt: In den Kompetenzbereich der jeweils beauftragten Tanktechnik-Profis gehört es nicht nur, die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit der eigentlichen Behälter zu gewährleisten. Das zu betreuende Tanksystem umfasst immer auch sämtliche Leitungsverbindungen, Anschlüsse, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen. Wenn ein Unternehmen die Komplexität dieser Aufgaben unterschätzt, wäre das nicht nur aus Gründen des Gewässerschutzes unzulässig, sondern es würde fahrlässig auch die eigene Betriebssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden.



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Datum: 29.08.2016 - 11:25 Uhr
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