(ots) - Arbeitgeber erhalten ab November wichtige Post von
ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Das teilte ihr Verband,
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute in Berlin
mit. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten für den neuen digitalen
Lohnnachweis, mit dem die Arbeitgeber zukünftig die Entgelte,
Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur
Unfallversicherung melden. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die
Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. SGB
IV-Änderungsgesetz, das der Deutsche Bundestag Ende 2014
verabschiedet hat.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern. Den Beitrag
berechnen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anhand der
Lohndaten, die der Arbeitgeber meldet. Bislang geschah dies mit Hilfe
eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des
Unfallversicherungsträgers. Der Vorteil der neuen Vorgehensweise: Der
Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun direkt mit Hilfe seiner
Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. Das
verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der
Datenübertragung zu machen.
Datenabgleich notwendig
Bevor der erste digitale Lohnnachweises ausgefüllt wird, ist
zunächst ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten
notwendig. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter
Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt
werden. Der Abruf erfolgt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im
Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer
angestoßen werden. Das kann ab 1. Dezember 2016 geschehen.
Die entsprechenden Zugangsdaten werden von der zuständigen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schriftlich mitgeteilt. Bei den
Berufsgenossenschaften beginnt der Versand im November, bei einzelnen
Unfallkassen wird er erst Anfang des kommenden Jahres angestoßen.
"Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung
beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an diese weitergeleitet
werden", empfiehlt Ulrike Richter, Referentin für Beitragsrecht bei
der DGUV. Die Zugangsdaten umfassen neben der Betriebsnummer des
Unfallversicherungsträgers auch die Mitgliedsnummer des versicherten
Unternehmens oder der Einrichtung sowie eine PIN.
Falls kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzt
wird, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe
zu verwenden. In diesem Fall werden die Stammdaten automatisch
unmittelbar vor der Abgabe des Lohnnachweises abgerufen. Eine
eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig.
Parallelverfahren für die Beitragsjahre 2016 und 2017
In einer zweijährigen Übergangsphase ist der Lohnnachweis für die
Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis in
den bisher bekannten Verfahren - online, als Papierausdruck oder per
Fax - abzugeben. Für das Beitragsjahr 2018, das heißt ab 1. Januar
2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen
Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren. Die Übergangsregelung
soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft
korrekt berechnet wird.
Weitere Informationen
Weitere und detailliertere Informationen zum digitalen
Lohnnachweis sind im Internet zu finden unter
www.dguv.de/uv-meldeverfahren.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-288763-768
E-Mail: presse(at)dguv.de
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