(ots) - Die gesellschaftsrechtliche Integration der
Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund
ist abgeschlossen: Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf
die Continentale Krankenversicherung a.G. verschmolzen. Dieser
Schritt wurde mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August
2016 wirksam.
Im Rahmen ihres Einstiegs bei der Mannheimer im Jahr 2012 hatte
die Continentale angekündigt, einzelne Unternehmen in die jeweiligen
Continentale-Gesellschaften zu integrieren. Die mamax
Lebensversicherung AG wurde im Jahr 2014 auf die Continentale
Lebensversicherung AG verschmolzen. Die Mannheimer AG Holding ging in
der Continentale Holding AG auf. Mit der Verschmelzung des
Krankenversicherers ist der Prozess nun abgeschlossen. Der
Sachversicherer Mannheimer Versicherung AG bleibt als Unternehmen und
eigenständige Marke erhalten und verstärkt insbesondere als
Spezialversicherer für Zielgruppen dauerhaft den Verbund.
Alle Zusagen eingehalten
"Wir haben diese Schritte schon zu Beginn der Integration
angekündigt. Und wir halten unsere Zusagen ein: Erhalt eines
Direktionssitzes in Mannheim, Erhalt der Marke Mannheimer, Erhalt
aller Arbeitsplätze und Eigenständigkeit des Mannheimer-Vertriebs.
Alle Versprechen haben wir gehalten", sagt Dr. Christoph Helmich,
Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund.
Die Vermögensübertragung der Mannheimer Kranken auf die
Continentale Kranken dient der Bündelung des
Krankenversicherungsgeschäfts im Continentale Versicherungsverbund.
Denn der Verbund war bereits vor dem Erwerb der
Mannheimer-Versicherungsgruppe mit der Continentale Kranken als
großem Versicherer an der Spitze in der Sparte Krankenversicherung
mit einer umfassenden und bedarfsgerechten Produktpalette
aufgestellt.
Die Versicherungsverträge der Kunden werden selbstverständlich
unverändert fortgeführt. Die Vermögensübertragung hat für sie also
keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Die Kunden profitieren unter
anderem von der günstigeren Kostensituation der Continentale.
Ãœber den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
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