Die Stadt Celle hat zur Aktualisierung der Grundlagen zur Erhebung der Niederschlagsgebühr 30.000 Formulare an private und gewerbliche Grundstücksbesitzer verschickt.
(firmenpresse) - Stadtbaurat Ulrich Kinder bezeichnet das Verfahren als "bürgerfreundlich", mit dem die Stadt derzeit die Erhebung der Niederschlagswassergebühr eingeläutet hat. Die meisten Celler dürften über diese Einschätzung wohl den Kopf schütteln. Sie schlagen sich im Augenblick mit den Fragebögen herum, die die Stadt Anfang vergangener Woche verschickt hat. Flächenangaben zu Garagen, Carports, Zufahrten, Gartenhäuschen und Terrassen sowie die unterschiedlichen Typen der Entwässerung von der Mulden- bis zur Rigolenversickerung treiben so manchen Hauseigentümer zur Verzweiflung.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Bei der Selbstauskunft über die abflusswirksamen Flächen, sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, sowie der Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens geplant und umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und die Gebühren des Gartenzählers eingespart werden.
Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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