(firmenpresse) - Die Entscheidung ist gefallen, in Zukunft soll ein Vierbeiner den Haushalt vervollständigen. Vielleicht möchte man einem kleinen Welpen ein schönes Zuhause bieten, manchmal nimmt man einen älteren Hund langfristig in Pflege. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachzudenken. Am besten schließt man sie von der Geburt des Tieres oder zum Zeitpunkt der Übernahme des Hundes ab. Dann sind Schäden von Anfang an versichert, und für den Hundehalter entsteht keine Deckungslücke im Versicherungsschutz, wenn der Neuankömmling in seinen ersten Tagen im neuen Haushalt für Unruhe sorgt.
Jede Versorgungslücke birgt Gefahren
Die Vorfreude von Klein und Groß ist ansteckend, wenn man sich entschieden hat, einen Vierbeiner im Haushalt aufzunehmen. Genau in dieser Phase der ersten Euphorie sollte man an den nötigen Versicherungsschutz denken. Zieht ein junger Hund in den Haushalt ein oder nimmt man ein älteres Tier auf, dauert es eine Zeit, bis sich alle Mitbewohner aneinander gewöhnt haben. Der Hund kann auf die Änderung der äußeren Umstände nervös und ängstlich reagieren. Junge Welpen sind süß anzusehen, doch sie spielen gerne und kennen ihre Grenzen nicht. In dieser Situation nimmt die Gefahr stark zu, dass das Tier Schäden verursacht. Vielleicht ist er noch nicht sicher an der Leine zu führen. Reißt er sich los und verursacht einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden, muss der Hundehalter dafür aufkommen. Springt er einen Fußgänger an und verletzt sich dieser, können Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden. Schon von der ersten Minute an besteht also die Gefahr, für Schäden aufkommen zu müssen, die der vierbeinige Mitbewohner verursacht. Dieses Risiko deckt die Privathaftpflicht nicht ab. Deshalb entsteht eine Versorgungslücke, die es zu schließen gilt.
So greift der Schutz von Anfang an
Im besten Fall schließt man eine Hundehaftpflichtversicherung schon vom ersten Tag ab, an dem der Vierbeiner einzieht. Wenn es sich um den Welpen der eigenen Hündin handelt, sind diese in einem guten Tarif für die Hundehalterhaftpflicht meist vom Tag der Geburt an bis zum Alter von sechs oder 12 Monaten kostenfrei mitversichert. Ob der Tarif diese Leistungen bietet, lässt sich leicht anhand der Versicherungsbedingungen überprüfen. Erst zum Ablauf der genannten Frist muss für den jungen Hund eine eigene Haftpflicht abgeschlossen werden. Wenn man einen Welpen aufnimmt und nicht selbst Eigentümer der Hündin ist, schließt man die Haftpflicht zu dem Tag ab, an dem man den Vierbeiner im Haus aufnimmt. Die gleiche Regelung gilt, wenn man sich ein älteres Tier in den Haushalt holt. So ist sichergestellt, dass die Absicherung von Beginn an greift und dass keine Deckungslücke im Versicherungsschutz besteht.
Das Hundealter spielt keine Rolle
Wissen muss man, dass das Alter des Hundes beim Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung und bei der Berechnung der Prämienhöhe keine nennenswerte Rolle spielt. Für den Versicherten ist es also nicht von Bedeutung, ob er bereits den jungen Hund versichert oder in den ersten Jahren auf den wichtigen Schutz verzichtet. Dadurch entsteht kein Sparpotenzial. Schon deshalb ist es empfehlenswert, den jungen Hund und damit letztlich sich selbst vom ersten Tag an zu schützen.
Katharina Krech - Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zur Wichtigkeit der Hundehaftpflichtversicherung:
„Wie die Privathaftpflichtversicherung für Schäden die wir anrichten aufkommt, kommt die Hundehaftpflichtversicherung für Schäden auf, die der Vierbeiner verursacht. Somit ist sie für Hundebesitzer genauso wichtig wie die Privathaftpflichtversicherung. Wir selbst können alltägliche Situationen sehr gut einschätzen und können dadurch Risiken vermindern. Der Hund kann all die Situationen natürlich nicht einschätzen, somit geht immer eine Gefahr von dem Vierbeiner aus, auch wenn ihm das selbst nicht bewusst ist.
Gerade deshalb, ist es extrem wichtig frühzeitig vorzugsorgen und eine Versicherung schon dann abzuschließen, sobald man den Hund zu sich holt. Bei den vielen Anbietern und Tarifen die es am Markt gibt, sollte man vielleicht noch darauf achten, dass Mietsachschäden mit abgedeckt sind, kein Leinenzwang vom Versicherer vorgegeben wird und das Fremdhüterrisko mitversichert ist.“