(firmenpresse) - Über 400 Starts und Landungen am Tag und eine zunehmende Lärmbelastung in Gebieten wie Zeuthen und Eichwalde: Das ist die ernüchternde Bilanz, wenn der geplante Großflughafen in Berlin in Betrieb geht. Schon heute machen sich die Anwohner Gedanken, wie sie sich gegen die drohende Lärmbelästigung wehren können. Jetzt weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann, wenn man eine Klage anstreben will. In der jüngeren Vergangenheit war dieses Vorgehen schon von Erfolg gekrönt.
Zunehmende Lärmbelästigung ist absehbar
Es sind vor allem die Bürger in den Stadtteilen rund um Zeuthen, Eichwalde und Co., die der immer wieder verschobenen Eröffnung des Großflughafens mit Bangen entgegensehen. Mehr als 400 Starts und Landungen werden pro Tag erwartet. Sollten diese Prognosen eintreffen, erhöht sich die Lärmbelästigung um ein Vielfaches. Immer wieder wird in medizinischen Studien belegt, wie gefährlich eine dauerhaft hohe Lärmbelastung für den Menschen ist. Auf Dauer können Krankheiten und gesundheitliche Beschwerden folgen, die nicht mehr zu heilen sind. Doch welche Möglichkeiten haben die Betroffenen, sich gegen die staatlichen oder die großen privaten Einrichtungen zu wehren, die von der Einrichtung eines Großflughafens profitieren? In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass eine Klage helfen kann.
Diese Auswirkungen hätte eine Klage
Ein wegweisendes Urteil wegen Lärmbelästigung ist erst wenige Jahre alt. Geklagt hatte damals ein Anwohner, an dessen Haus eine Bahntrasse vorbei führt. Die dort fahrenden Güterzüge hatten zu einer erheblichen Überschreitung der Immissionswerte geführt. Die Anwohner hatten gegen die Bahn geklagt. Diese hatte sich zwar durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gekämpft, doch am Ende konnten die Kläger mindestens einen Teilerfolg erzielen. Ihnen steht ein Anspruch auf den Ersatz der lärmbedingten Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Bluthochdruck zu. Außerdem wurde ihnen ein Schmerzensgeld zugesprochen. Die Prozesskosten wurden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Sogar ein aktiver oder passiver Schallschutz kann eingeklagt werden, wenn im Rechtsschutz das Grundstücks- und Wohneigentum versichert ist. Ein Geldausgleich für Belästigungen aus der Vergangenheit darf ebenfalls gefordert werden.
So wehren sich Betroffene
Ob eine Klage wegen Lärmbelästigung gegen den Flughafen Erfolg hat, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer allerdings eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann durchaus in Betracht ziehen, eine Klage anzustrengen. Ohne Versicherung wären die Kosten selbst zu zahlen. Besonders wenn der Gegner einen Weg durch alle Instanzen anstrebt, kann dies teuer werden, so dass man auf eine Klage besser verzichtet. Welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden, ob es zum Bau von Schallmauern oder zur Dämmung von Häusern kommt, ob ein Schmerzensgeld gewährt wird oder ob Arzt- und Gesundheitskosten gezahlt werden, ist letztlich nie vorherzusagen. Trotzdem sollten Betroffene in Erwägung ziehen, einen Rechtsschutz abzuschließen und eine Klage anzustrengen. Auch wenn sich ein Prozess in die Länge zieht, weil mehrere Instanzen angerufen werden, besteht am Ende die berechtigte Hoffnung, dass mindestens ein Teil der Kosten übernommen wird und dass auch ein Schmerzensgeld gezahlt wird. Obwohl natürlich an der Menge von 400 Starts und Landungen am Tag also kaum etwas zu ändern ist, könnten sich die finanziellen Auswirkungen doch noch reduzieren lassen, indem man einen Prozess anstrengt.
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