(ots) - Josef Resch verweigert Aussage / "Die Behörden
gefährden mein Leben"
Der Lübecker Privatermittler Josef Resch und seine Mitarbeiter
fürchten um ihr Leben. Sie sollen vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
ihre Erkenntnisse zu dem Abschuss der Passagiermaschine MH17 vor zwei
Jahren über der Ost-Ukraine preisgeben. Bei einer Vernehmung am 6.
September wurde ihnen Ordnungshaft angedroht, sollten sie nicht
kooperieren. Der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins 'Capital'
sagte Resch: "Der BGH gefährdet mein Leben." Sollte er auspacken,
müssten er und seine Familie mit dem Schlimmsten rechnen. Das hätten
seine damaligen Auftraggeber klar gemacht. Um wen es sich dabei
handelt, ist auch Resch nicht bekannt. Kommuniziert wurde
ausschließlich über einen Schweizer Mittelsmann. Bei dem Absturz der
MH17 am 17. Juni 2014 waren alle 298 Insassen ums Leben gekommen,
darunter vier Deutsche.
Resch hatte im September 2014 zunächst 30 Millionen Euro Belohnung
für Belege ausgelobt, die zu den Verantwortlichen des Abschusses der
Maschine führen. Später erhöhte er die Summe um weitere 17 Millionen
Euro für Hinweise darauf, wer die Tat vertuscht. Resch und seine
Auftraggeber waren der Ansicht, dass Nachrichtendienste versuchten,
den wahren Tathergang zu verschleiern. Im Juni vergangenen Jahres
sagte Resch gegenüber 'Capital', seine Auftraggeber hätten die
Informationen bekommen, die sie erhalten wollten. Angeblich hätte ein
Insider gegenüber einem Mittelsmann seiner Auftraggeber ausgepackt -
in seinem Privathaus.
Im Frühjahr 2016 wurde die Generalbundesanwaltschaft aktiv,
nachdem die niederländischen Behörden um Amtshilfe gebeten hatten.
Reschs Haus wurde durchsucht und ein Schließfach in der Schweiz
geöffnet. Die Behörden ermitteln gegen Unbekannt wegen des Verdachts
eines Kriegsverbrechens. Resch und sein Mitarbeiter werden als Zeugen
geführt. Beide berufen sich auf ein Aussageverweigerungsrecht, weil
sie sich bedroht fühlen. Der BGH erkennt das nicht an, da Resch
bereits in mehreren Zeitungsartikeln und einem Buch über seine
Ermittlungen gesprochen habe, allerdings ohne Details zu nennen. Dass
die Behörden aber auch von einer Bedrohungslage ausgehen, belegen
Unterlagen, die 'Capital' vorliegen. Aus einem Beschluss des BGH geht
hervor, dass einem Mitarbeiter von Resch die Aufnahme in ein
Zeugenschutzprogramm angeboten wurde, der jedoch ablehnte. "Ich werde
weiterhin schweigen", versicherte Resch. "Lieber gehe ich in
Beugehaft, als meine Familie zu gefährden."
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