(ots) - Nicht auf AfD-Niveau begeben
Kaum hatte der Landtag in Baden-Württemberg akzeptiert, dass es
nach einer Spaltung zwei AfD-Fraktionen gibt, machen diese beiden
Fraktionen auch schon gemeinsame Sache. Sie beantragen einen
Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus - wozu zwei
Fraktionen erforderlich sind.
Breit grinsend erklärten die angeblich verfeindeten
Fraktionsvertreter dabei, man mache nur von den parlamentarischen
Möglichkeiten Gebrauch. Jetzt wollen sich die Fraktionen
wiedervereinigen - aber erst nachdem der beantragte
Untersuchungsausschuss eingerichtet ist. Muss der Landtag so etwas
dulden?
Ja, das muss er und das sollte er. Denn es liegt kein
offensichtlicher Missbrauch von parlamentarischen Rechten vor. Die
Aufspaltung der Fraktion ist nicht erfolgt, um mehr Einfluss und Geld
im Landtag zu bekommen. Vielmehr gab es einen ernsthaften Konflikt -
über den Umgang mit Antisemiten - und einen damit verbundenen
Machtkampf. Die AfD büßte bei der Spaltung sogar den
prestigeträchtigen Status als stärkste Oppositionsfraktion ein. Auch
die Wiedervereinigung der Fraktionen verzögert sich nicht nur wegen
des Untersuchungsausschusses, sondern vor allem weil man noch hart um
Posten feilscht und an einer für die künftige AfD-Fraktion finanziell
möglichst günstigen Lösung bastelt.
Wäre die AfD an der Macht, wäre von ihr kein fairer Umgang mit
ihren Gegnern zu erwarten. Aber die AfD ist nicht an der Macht. Und
ihre Existenz sollte auch nicht dazu führen, dass sich nun alle auf
AfD-Niveau begeben. Es ist eine Stärke des Rechtsstaats, dass nicht
die Mehrheit entscheidet, wer Rechte wahrnehmen darf, und dass diese
Rechte auch für Unsympathische gelten. So gesehen gibt es sogar ein
Recht, unsympathisch zu sein. Die AfD hat in dieser Sache ausgiebig
davon Gebrauch gemacht - auch jenseits ihrer Inhalte. Davon würde
eine juristische Auseinandersetzung nur ablenken.
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