(ots) - Schwerin. Aufregung unter den Trägern der 39
Schwangerschaftsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern: Bis Ende
Oktober sollen sie in einem Interessenbekundungsverfahren erklären,
ob sie von 2017 an weiter Beratungen für Schwangere in Not anbieten
wollen berichtet die Schweriner Volkszeitung in ihrer
Dienstagsausgabe. Dieselbe Frist gilt auch für alle, die sich
erstmals um eine Beratungsstelle bewerben wollen. Bekannt wurde
dieser Termin erst vor einer Woche - "ein Husarenstreich", empört
sich die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in
Mecklenburg-Vorpommern, Christina Hömke, in der Schweriner
Volkszeitung. Noch in diesem Monat will Sozialministerin Birgit Hesse
(SPD) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eine Verordnung in
Kraft setzen, die das Verfahren und die Bemessung der Förderung der
Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt. Mit
öffentlichen Verkehrsmitteln muss man binnen eines Tages zur
Beratung und wieder zurückkommen - das soll auch ein Kriterium für
die Vergabe künftiger Beratungskapazitäten sein.
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