(ots) - Einen Tag bevor das Bundesteilhabegesetz in erster
Lesung in den Bundestag geht, fordert der Arbeiter-Samariter-Bund
(ASB) die Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für eine
Nachbesserung des Gesetzentwurfes einzusetzen. "Das
Bundesteilhabegesetz könnte eine riesige Chance für Menschen mit
Behinderung auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe in der
Gesellschaft sein. Wir sollten sie nicht durch eine halbherzige
Reform vergeben", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch.
Vor allem in der Schnittstelle zur Pflege sieht Ulrich Bauch noch
Nachbesserungsbedarf und beruft sich dabei auf das Rechtsgutachten
von Prof. Dr. Wolfgang Schütte, das der ASB in Auftrag gegeben hat.
"Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das
Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfe- oder
Pflegebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten",
gibt Ulrich Bauch zu bedenken. "Sie können aus Kostengründen dazu
gezwungen werden, ihr häusliches Umfeld zu verlassen und in ein Wohn-
bzw. Pflegeheim zu ziehen."
Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung muss außerdem auch für
behinderte Menschen mit einem hohen Hilfebedarf unabhängig von der
Wohnform gewahrt bleiben, fordert der ASB. Die Zusammenführung von
Assistenzleistungen sollte nicht ohne die Zustimmung der Bewohner
erfolgen. "Das im Bundesteilhabegesetz vorgesehene Pooling verstößt
ganz klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine
unabhängige Lebensführung und einen Schutz der privaten Lebenssphäre
gewährt", so Ulrich Bauch.
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