PresseKat - Selbstbestimmt leben - hierzu zählt auch eine wunschgemäße Bestattung

Selbstbestimmt leben - hierzu zählt auch eine wunschgemäße Bestattung

ID: 1402892

Mit der Bestattungsvorsorge selbst die wichtigsten Regelungen treffen

(firmenpresse) - Über das Thema Sterben und Tod spricht niemand gerne. Dennoch haben viele Menschen darüber nachgedacht und Vorstellungen sowie Wünsche für die eigene Bestattung entwickelt. Wie kann man sicherstellen, dass die eigenen Überzeugungen beachtet werden?

Im Todesfall haben Hinterbliebene viele Entscheidungen zu treffen - häufig unter dem Zeitdruck eines nahen Beisetzungstermins. Hierbei müssen die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden, sofern sie bekannt sind. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche für seine Bestattung festgehalten hat, gibt dies Angehörigen Orientierung und Sicherheit.

Für die Bestattungsvorsorge hält der Markt unterschiedliche Angebote bereit. Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen. Wer den Weg zum Bestatter scheut, kann seine Bestattungswünsche den Angehörigen hinterlassen - mündlich oder schriftlich. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass Angehörige sich nicht mehr oder unterschiedlich daran erinnern. Oder die Wünsche werden - falls sie schriftlich hinterlegt wurden - nicht gefunden.

Hilfreich wäre es, seine Wünsche zur Bestattung auffindbar in Form einer Karte bei sich zu tragen - ähnlich einem Organspendeausweis. Auch hier hat der Verstorbene zu Lebzeiten dokumentiert, wie nach seinem Tod mit ihm verfahren werden soll. Wegen der zahlreichen Detailfragen im Rahmen der Bestattungsvorsorge bietet es sich aus Platzgründen an, dass eine solche Karte auf eine ausführlichere Willenserklärung oder einen bestimmten Bestatter verweist.

Ein solches Modell bietet zum Beispiel die sogenannte Conscius-Card. In einer kurzen, schriftlichen Willenserklärung kann jeder von Zuhause aus seine Wünsche festhalten und für den Bestattungsfall einen Bestatter auswählen. Im Todesfall wird der Anbieter der Karte, bei dem die Bestattungswünsche hinterlegt sind, benachrichtigt. Er beauftragt einen Bestatter und sorgt für die Umsetzung der Bestattungswünsche des Verstorbenen. Ist ein bestimmter Bestatter benannt worden, wird dieser informiert. Einer der Firmengründer, Sven Stade, hat lange als Bestatter gearbeitet und ist mit der Abwicklung von Sterbefällen vertraut.





Branchenvertreter im Bestattungswesen sehen in diesem Konzept große Vorteile: "Eine solche Karte ist eine gute Alternative für diejenigen, die sich unwohl fühlen bei dem Gedanken, ein Bestattungshaus aufzusuchen, um ihre Wünsche zu regeln."

Wer seine Bestattungswünsche festhält, sollte die entsprechenden Kosten berücksichtigen und bei Bedarf vorsorgen. Denn fehlen nach dem Tod die finanziellen Mittel, können die Vorgaben nicht umgesetzt werden. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur aus Königswinter, empfiehlt hier eine "eindeutig zweckgebundene" Bestattungsvorsorge. Dies bedeutet, dass Sozialämter diese bei Bedürftigkeit des Betroffenen nicht als verwertbares Vermögen ansehen dürfen. Als zweckgebunden gelten Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge mit Bestattern, weil die Gerichte hier kein bzw. ein geringeres Risiko sehen, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Conscius Card - die Bestattungsvorsorge ®
Wir bieten Menschen, denen es unangenehm ist ein Bestattungshaus aufzusuchen, eine angenehme Alternative zur klassischen Bestattungsvorsorge.



PresseKontakt / Agentur:

Conscius Card - die Bestattungswunschkarte ®
Sven Stade
Lindenstraße 2e
24558 Henstedt-Ulzburg
s.stade(at)wunsch-bestattung.de
04193 / 7520328
http://www.wunsch-bestattung.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Professionelle oder illegale Putzkräfte? Business Center und Maritim Hotel Bonn kooperieren: Büros und Tagungsräume für bis zu 2.800 Personen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.09.2016 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1402892
Anzahl Zeichen: 3238

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Stade
Stadt:

Henstedt-Ulzburg


Telefon: 04193 / 7520328

Kategorie:

Dienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Selbstbestimmt leben - hierzu zählt auch eine wunschgemäße Bestattung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Conscius Card - die Bestattungswunschkarte® (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wunschgemäße Bestattung ...

Viele Menschen haben schon über das eigene Ableben nachgedacht und daraus Vorstellungen und Wünsche für die eigene Bestattung entwickelt. Aber nur die Wenigsten sprechen mit Familie oder Freunden, was genau nach dem eigenen Tod geschehen soll. Aus ...

Alle Meldungen von Conscius Card - die Bestattungswunschkarte®