PresseKat - Wunschgemäße Bestattung

Wunschgemäße Bestattung

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Mit einer durchdachten Bestattungsvorsorge kann man selbst im Vorfeld die wichtigsten Regelungen treffen, auch wenn man das Thema Sterben und Tod nicht so gern nah an sich heranlässt.

(firmenpresse) - Viele Menschen haben schon über das eigene Ableben nachgedacht und daraus Vorstellungen und Wünsche für die eigene Bestattung entwickelt. Aber nur die Wenigsten sprechen mit Familie oder Freunden, was genau nach dem eigenen Tod geschehen soll. Aus diesem Grund bleiben die Wünsche, wie die eigene Bestattung ausgerichtet werden soll, meist unausgesprochen.

So stellt sich also die Frage, wie man möglichst ohne schwierige Gespräche am einfachsten sicherstellen kann, dass die persönlichen Überzeugungen beachtet werden? Im Todesfall haben Hinterbliebene viele Entscheidungen zu treffen, häufig unter dem Zeitdruck eines nahen Beisetzungstermins. Umso besser, wenn dann die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind und beücksichtigt werden können. Dies gibt den Angehörigen Orientierung und Sicherheit.

Was die Bestattungsvorsorge angeht, sind viele unterschiedliche Angebote auf dem Markt. Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen, die eine finanzielle Absicherung bieten. Viele hinterlassen ihre Bestattungswünsche den Angehörigen auch einfach nur mündlich oder schriftlich. Ersteres birgt jedoch die Gefahr, dass Angehörige sich nicht mehr oder unterschiedlich daran erinnern. Und falls sie schriftlich hinterlegt wurden, passiert es in dieser Ausnahmesituation nur allzu häufig, dass dieses Dokument dann unauffindbar ist.

Der frühere Bestatter Sven Stade aus Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein hatte daher die Idee zu einer Karte ähnlich einem Organspendeausweis, auf der die Wünsche zur Bestattung eindeutig festgehalten sind. "Conscius Card - die Bestattungswunschkarte" nennt er sein Modell. In einer kurzen, schriftlichen Willenserklärung kann jeder von Zuhause aus seine Wünsche festhalten und für den Bestattungsfall einen Bestatter auswählen. Im Todesfall wird der Anbieter der Karte, bei dem die Bestattungswünsche hinterlegt sind, benachrichtigt. Ist ein bestimmter Bestatter benannt worden, wird dieser informiert.





Viele fühlen sich ja unwohl bei dem Gedanken, ein Bestattungshaus aufzusuchen, um ihre Wünsche zu regeln. Für diesen Personenkreis ist eine solche Karte sicherlich eine gute Alternative. Die Conscius Card gibt es in zwei Versionen, als Single Card für Alleinstehende zu einem Preis von 24,90 Euro und als Partner Card für Paare zum Preis von 39,90 Euro. Der Name der Karte kommt übrigens vom lateinischen Wort conscius, das "sich bewusst sein" oder auch "Vertrauter" bedeutet.

Auch an die finanzielle Vorsorge denken

Wer seine Bestattungswünsche festhält, sollte natürlich auch die entsprechenden Kosten im Blick haben und bei Bedarf entsprechend vorsorgen. Denn fehlen nach dem Tod die finanziellen Mittel, können die Vorgaben möglicherweise nicht umgesetzt werden. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur aus Königswinter, empfiehlt hier eine "eindeutig zweckgebundene" Bestattungsvorsorge. Dies bedeutet, dass Sozialämter diesen Vorsorgebetrag bei Bedürftigkeit des Betroffenen nicht als verwertbares Vermögen ansehen dürfen. Als zweckgebunden gelten Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge mit Bestattern, weil die Gerichte hier kein bzw. ein geringeres Risiko sehen, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte.

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Datum: 28.09.2016 - 08:20 Uhr
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