(ots) - Beim Pflegestärkungsgesetz III sieht der bpa noch
deutlichen Nachbesserungsbedarf. Zu heutigen ersten Lesung des
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) erklärt bpa Präsident Bernd
Meurer:
"Wie wir in den letzten Tagen deutlich gemacht haben, bedarf es
einer Regelung durch das Bundesarbeitsministerium für die bis zu 10
Prozent der Bewohner von Pflegeheimen, die keine Leistungen der
Pflegeversicherung erhalten. Meist werden in diesem Fall die
Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen. Betroffen wären ältere
Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht
mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. Bereits jetzt weigern
sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit
den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Bleibt das
Bundesarbeitsministerium bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime
diesen Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden
können. Betroffen sind sowohl die Bewohner in Pflegestufe 0 (ohne
eingeschränkte Alltagskompetenz) als auch die künftigen Bewohner im
Pflegegrad I. Es reicht also nicht aus, sich nur um die jetzigen
Fälle zu kümmern, sondern auch eine Regelung für die zukünftigen
Fälle unterhalb des Pflegegrades 2 ab 2017 zu finden. Diese Lücke
muss selbstverständlich auch für Pflegebedürftige in der Häuslichkeit
geschlossen werden. Es kann nicht sein, dass die Finanzierung der
ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen unterhalb des
Pflegegrades 2 und geringem Einkommen nicht auch gesichert wird.
Bei der Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung und der
Leistungen der Eingliederungshilfe sehen wir noch erhebliche
Schwierigkeiten. Aus unserer Sicht darf es nicht Ziel der Reform der
Eingliederungshilfe werden, einen möglichst großen
Finanzierungsanteil auf die Pflegeversicherung zu übertragen.
Momentan drängt sich dieser Eindruck jedoch auf, auch wenn
Kostenverschiebungen nach offizieller Lesart vermieden werden sollen.
Um die Wahlmöglichkeit der pflegebedürftigen Menschen und deren
Angehörigen herzustellen und zu sichern, bedarf es weder einer
Bedarfssteuerung durch die Kommunen noch des Aufbaus kommunaler
Doppelstrukturen oder bürokratischer Steuerungsgremien. Die Rolle der
Kommunen ist im Pflegeversicherungsgesetz bereits ausreichend klar
beschrieben: Sie sollen dafür sorgen, dass regional ein breit
gefächertes pflegerisches Angebot bereit steht und somit die
pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen das für
sie passende Angebot tatsächlich auswählen können. Hierzu gibt es
eine Gesetzesregelung, die vorsieht, pflegebedürftige Menschen von
den Investitionskosten zu entlasten und die Pflegeeinrichtungen zu
fördern. Die Mehrheit der Bundesländer kommt nach wie vor dieser
gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Der Drang nach mehr
Einwirkungsmöglichkeiten ist vor diesem Hintergrund wenig
nachvollziehbar."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de