(ots) - Das im vergangenen Jahr vom Deutschen
Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch
erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen
und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die
Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) vergangene Woche beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf
ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven
Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm
einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".
Ergänzend zur Argumentation der bislang in Karlsruhe eingereichten
Verfassungsbeschwerden arbeitet die Stiftung in ihrer Stellungnahme
heraus, dass das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung" gegen das "Neutralitätsgebot der
Verfassung" (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 u. Art. 140 GG)
verstößt. Denn es sei offenkundig, dass § 217 StGB "die
Sittlichkeitsvorstellungen einer weltanschaulichen Minderheit
privilegiert und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die diese
Vorstellungen nicht teilen, diskriminiert". Damit missachte das
Gesetz "das fundamentale Rechtsprinzip der weltanschaulichen
Neutralität des Staates", welches die notwendige Voraussetzung dafür
sei, dass der Staat eine "Heimstatt aller Staatsbürger" sein kann,
wie es das Bundesverfassungsgericht selbst einmal formuliert hat
(BVerfGE 19, 206).
Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten geht das gbs-Gutachten
ausführlich auch auf die "dramatischen Folgen" ein, die § 217 StGB in
der medizinischen Praxis hat. Das Fazit der mit zahlreichen
Quellenbelegen untermauerten Stellungnahme ist an Deutlichkeit kaum
zu überbieten: "Ein Gesetz, das fundamentale Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger zugunsten eines staatlichen Paternalismus
aushebelt, das schwerstkranken Menschen ihre Würde raubt, sie
katastrophalen Risiken ausliefert und ihnen die letzte Chance auf
Selbstbestimmung nimmt, das den Erfordernissen einer rationalen
Rechtsbegründung zuwiderläuft und in drastischer Weise gegen das
Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates verstößt, das
Ärzten mit empfindlichen Strafen droht, wenn sie ihren Patienten in
deren schwersten Stunden zur Seite stehen, das nicht zuletzt auch
gegen das klare Votum einer überwältigenden Bevölkerungsmehrheit
gerichtet ist und stattdessen den Partikularinteressen einer kleinen,
jedoch einflussreichen Lobbygruppe (Kirchenfunktionäre,
Pharmahersteller, Klinikbetreiber, Pflegedienste) folgt, kann und
darf in einem modernen, liberalen Rechtsstaat keinen Bestand haben!"
Lesen Sie hier den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme
"Freitodhilfe im liberalen Rechtsstaat" (verfasst von Dr. Michael
Schmidt-Salomon im Auftrag der Giordano-Bruno-Stiftung):
http://ots.de/Qhx8I
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gbs-Pressestelle: Elke Held, presse(at]giordano-bruno-stiftung.de
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