(ots) - Hoffnung für Gläubiger / Erlös der Verkäufe von
Unternehmensteilen marginal
Berlin, 5. Oktober 2016 - Für die Gläubiger des insolventen
Agrarkonzerns KTG Agrar gibt es vor der morgen in Hamburg
stattfindenden Gläubigerversammlung vage Hoffnung, zumindest einen
kleinen Teil ihrer Forderungen zurückzubekommen. Etwa 10.000
Kleinanleger hatten Anleihen von KTG Agrar für rund 342 Mio. Euro
gezeichnet. Der Insolvenzverwalter und die Vertreter der Anleger
prüfen derzeit, ob sie über die Manager-Haftpflichtversicherung des
ehemaligen Konzernvorstands und der Aufsichtsräte 60 Mio. Euro
einklagen können. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin 'Capital'
unter Berufung auf Unternehmenskreise auf seiner Website capital.de.
Nach 'Capital'-Informationen belaufen sich die Haftungsansprüche
gegen die ehemalige KTG-Führungsetage auf 40 Mio. Euro für den
Vorstand und 20 Mio. Euro für den Aufsichtsrat. Wie es bei
börsennotierten Unternehmen üblich ist, hat der KTG-Konzern für seine
Topmanager eine Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen.
Versicherungsgeber der Police ist die Allianz.
Sollte die D&O-Versicherung die 60 Mio. Euro zahlen, wäre das ein
Hoffnungsschimmer für die Anleger. Denn der Verkauf der
Unternehmensteile brachte bislang nur wenig Kapital ein. Nach
Informationen von 'Capital' zahlte die Gustav-Zech-Stiftung, die den
Zuschlag für das Kerngeschäft des Agrarkonzerns bekam, lediglich
einen Kaufpreis von fünf Mio. Euro. Beim Verkauf der KTG-Tochter
Bio-Zentrale Naturprodukte an einen strategischen Investor, hinter
dem unter anderem die Lindhorst-Gruppe aus Winsen/Aller steckt,
flossen drei Mio. Euro. Weitere zwei Mio. Euro kassierten die
Sanierer für den KTG-Standort Quesitz bei Leipzig, der gesondert
verkauft wurde.
Ob die D&O-Versicherung allerdings eintreten muss, und damit die
Anleger einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, ist noch unklar. Bei
"wissentlicher Pflichtverletzung" der Manager ist die Police
unwirksam. Gegenüber 'Capital' bestätigte die Hamburger
Staatsanwaltschaft, dass ein Verfahren gegen den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden, Siegfried Hofreiter, und andere Manager wegen
unrichtiger Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
eingeleitet wurde. Dies wäre ein Verstoß gegen das Aktienrecht. Ob
sich andere Delikte wie Insolvenzverschleppung oder gar Betrug
anschließen würden, müssten die Ermittlungen ergeben. "Wir sind noch
ganz am Anfang", sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach gegenüber
'Capital'.
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