Chef der Staatskanzlei kritisiert Überlegungen zu Verkauf oder Ausdünnung von N24
(pressrelations) - >Stefan Grüttner: Auswirkungen für ProSieben und Sat.1/ Nicht aus dem Vollprogramm-Status heraus stehlen
Der für Rundfunkangelegenheiten zuständige Staatsminister Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei, hat sich heute erstaunt und verärgert über die bekanntgewordenen Überlegungen der Senderfamilie ProSiebenSat.1 geäußert, den Nachrichtensender N24 entweder zu verkaufen oder ihn einem weiteren substanziellen Sparkurs zu unterwerfen. "Da N24 bekanntlich das Nachrichten-Rückgrat für die gesamte Senderfamilie bildet, werden derartige Pläne massiv auf die Flaggschiffe Sat.1, ProSieben oder kabel eins durchschlagen." Dies sei, namentlich nach den Einschnitten, die bei den Informations-Formaten der Senderfamilie in den letzten Jahren bereits realisiert worden seien, schlechterdings unakzeptabel.
Grüttner erinnerte daran, dass die in den 1980er-Jahren etablierte duale Rundfunkordnung kein Selbstzweck sei. Schon in der Präambel des Rundfunkstaatsvertrages sei niedergelegt, dass öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gleichermaßen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und der Meinungsvielfalt verpflichtet seien. Diese staatsvertraglich verankerten Zielvorgaben seien nun einmal am ehesten durch Vollprogramme, nicht hingegen durch Spartenprogramme "leichte Unterhaltung" zu erreichen. Grüttner wörtlich: "Vor dem Versuch, sich über eine weitere Ausdünnung oder den Verzicht auf Nachrichten aus dem Vollprogramm-Status heraus zu stehlen, kann ich nur warnen. Die Ländergemeinschaft wird ? so prognostiziere ich ? eine derartige Aushöhlung der dualen Rundfunkordnung nicht hinnehmen." Dies gelte auch, soweit ? gewissermaßen als Kollateralschaden ? bei der Gelegenheit zugleich die Preisgabe der Regionalfenster und Drittsendezeiten beabsichtigt sein sollte.
Grüttner kündigte an, das Thema auf Chefebene in der Rundfunkkommission der Länder zur Sprache zu bringen. Für ihn sei der von der ProSiebenSat1-Sendergruppe unternommene Vorstoß auch deshalb unverständlich, weil die Länder mit dem jüngst unterzeichneten 13. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gerade erst umfangreiche Werbe-Liberalisierungen auf den Weg gebracht hätten, die die Finanzierungsbasis des privaten Rundfunks verbessern würden.
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