Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen NDR/Panorama
Bilder vom Hof Röring dürfen nicht weiter verbreitet werden
(ots) - Wie der Westfälisch-Lippische
Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, hat das Landgericht
Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen
den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb
von Johannes Röring, WLV-Präsident, gemachten Bilder und Videos nicht
weiter verbreiten darf.
Der NDR hatte in der Sendung "Panorama" vom 22. September 2016
Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die
Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen
hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf
gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße
festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des
Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg
vollumfänglich stattgegeben.
"Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass die Tiere auf unserem
Hof ordnungsgemäß gehalten werden. In jedem Tierbestand kann es zu
Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Wichtig ist, dass wir
Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich
versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall",
macht Johannes Röring im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes
deutlich.
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Dr. Michael Lohse
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Datum: 13.10.2016 - 16:03 Uhr
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