Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
(firmenpresse) - Leuna – Nach mehrmonatigen Streit um die Gebührenbescheide, für die Einleitung von Regenwasser, gibt es ein Einlenken und die Aufhebung der im Dezember 2015 versandten Bescheide.
Der Verwaltungsrat des Abwasserbetriebs Luppe-Aue hat die rund 2.000 Bescheide zur Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen rückwirkend aufgehoben.
Innerhalb der nächsten Wochen sollen alle betroffenen Haushalte schriftlich über die Aufhebung des jeweiligen Bescheids informiert werden. Zuzüglich der Verwaltungs- und Bearbeitungszeit werden im Anschluss, die bereits gezahlte Beiträge erstattet.
Der Verwaltungsrat bittet um Verständnis - „Auch, wenn die Ungeduld und der Unmut in der Bevölkerung groß ist, bitten wir um diese Bearbeitungszeiten für den Vorstand, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“
Unabhängig der umstrittenen Bescheide ist die Kostenposition „Niederschlagswasser“ für den Endverbraucher nicht vom Tisch. Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach Vorgaben der EU dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Bei der Selbstauskunft über die abflusswirksamen Flächen, sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, sowie der Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens geplant und umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und die Gebühren des Gartenzählers eingespart werden.
www.ingenieur-mischke.de/geld-sparen-regenwassernutzen.html
Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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