(ots) - Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Syrers
al-Bakr in einem sächsischen Gefängnis fordert der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), Konsequenzen.
Heveling sagte am Montag im RBB-Inforadio, der Fall werfe
strukturelle Fragen auf. "Es ist am drängendsten, zu fragen, warum
al-Bakr nicht zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe verbracht wurde.
Denn der ist für Terrorismus zuständig. Trotzdem hat man das bei den
Behörden in Sachsen gelassen."
Als möglichen Grund dafür führte Heveling an, dass es schon einen
Haftbefehl gegen al-Bakr gegeben habe. "Das zeigt, dass unsere
strafprozessualen Vorschriften auf solche Fälle des islamistischen
Terrorismus noch nicht richtig zugeschnitten sind. Das
Terrorismusstrafrecht stammt aus den 70er-Jahren, der Zeit des
RAF-Terrorismus, und da passt vielleicht auch vieles nicht so ganz."
Heveling betonte, bei allen Versäumnissen müsse man beachten, dass
in Sachsen ein Terroranschlag verhindert worden sei. "Das ist
natürlich auch eine Leistung der Behörden."
Den Beamten in der JVA Sachsen sei im Fall al-Bakr kein Vorwurf zu
machen. "Sie haben die rechtlichen Regelungen angewandt, die wir
haben. Offensichtlich war ihnen allerdings nicht wirklich bewusst,
dass sie den wichtigsten Gefangenen Deutschlands da bei sich haben.
Da hätte von der politischen Ebene stärker klargemacht werden müssen,
dass es wichtig ist, die Vorschriften, so weit es möglich ist,
anzuwenden."
Heveling begrüßte den Vorschlag der CSU, islamistische Gefährder
in Präventivhaft zu nehmen. "Da gibt es zu Recht hohe
verfassungsrechtliche Hürden - das ist die eine Seite. Die andere
Seite ist, dass die Überwachung von Gefährden bei den
Sicherheitsbehörden enorm viel Personal bindet, auch schon jetzt. Die
Frage ist, gibt es Möglichkeiten, das verfassungsfest zu regeln, um
im Falle einer wirklich akuten Gefahr tätig werden zu können."
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