(ots) - Möglichkeit der Doppelzahlung von Kindergeld wird
reduziert
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des
öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes abschließend beraten.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige
Berichterstatter Markus Koob:
"Mit dem Gesetz haben wir heute eine grundlegende strukturelle
Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen
Dienstes eingeleitet. Die Zuständigkeit der Familienkassen des
Bundes, die das Kindergeld für die Bediensteten des Bundes auszahlen,
geht auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder das
Bundesverwaltungsamt über.
Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen erhalten
ebenfalls die Möglichkeit, die Bearbeitung der Kindergeldfälle an die
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Der Bund
übernimmt dann sogar die Personal- und Sachkosten. Länder und
Kommunen werden damit von Kosten und Aufgaben befreit, ohne dass sie
hierfür eine Gegenleistung für den Bund übernehmen müssten.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit wird die Gleichmäßigkeit der
Rechtsanwendung gestärkt und zugleich ein wirtschaftlicher
Verwaltungsvollzug erreicht, da die Aufgabe auf dann nur noch zwei
Familienkassen verteilt wird. Die Gefahr der doppelten Zahlung von
Kindergeld durch bislang mögliche unterschiedliche Zuständigkeiten
wird minimiert."
Hintergrund:
In Deutschland wird für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld
gezahlt. Das Auszahlungsvolumen betrug im Jahr 2015 über 39
Milliarden Euro. Das Kindergeld wird von den Familienkassen
festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der
Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent
aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8 000 einzelne
Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent
(Kinder von öffentlich Bediensteten). Bei einer derart hohen Anzahl
von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und
ein moderner Verwaltungsvollzug nur schwer zu erreichen.
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