(ots) - Auch wenn Karlsruhe nicht alle Kommunen gleichermaßen
in Haftung nimmt: Mit seinem Kita-Urteil hat der Bundesgerichtshof
klargestellt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf
die ganze Familie gemünzt ist, nicht allein auf das zu betreuende
Kind. Damit tragen die Richter einer wesentlichen Intention des
Gesetzgebers Rechnung. Denn der hatte - neben der frühkindlichen
Förderung - stets auch das Ziel ausgerufen, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu verbessern. Für alle Familien bedeutet das mehr
Verlässlichkeit. Und insbesondere für Alleinerziehende ist es ein
großer Schritt nach vorne. Denn der Druck auf die Kommunen, für
ausreichend Plätze zu sorgen, ist mit der Aussicht auf
Schadenersatz-Klagen nochmals gestiegen. Trotz großer Fortschritte
gibt es immer noch regionale Unterschiede - und vor allem in
Großstädten einen Mangel. Mit genügend Kitaplätzen ist es aber nicht
getan. Zur Betreuung gehören auch ausgebildete Betreuer - fehlendes
Personal ist das größte Problem vieler Kommunen. Hinter den
Rechtsanspruch kann jedenfalls erst dann ein Häkchen gemacht werden,
wenn die Kinder umsorgt sind - nicht nur versorgt.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
Original-Content von: S?dwest Presse, übermittelt durch news aktuell