(ots) - Der Bundestag hat das umstrittene BND-Gesetz
beschlossen. Damit zieht die Bundesregierung einen Schlussstrich
unter die Spionageaffäre, die seit den Enthüllungen Edward Snowdens
das Land umgetrieben hat - und es weiter umtreiben wird. Denn das
Gesetz, das dem deutschen Auslandsgeheimdienst straffere Zügel
anlegen soll, wird diesem Anspruch bei weitem nicht gerecht: In
erster Linie legalisiert es nur, was bisher schlicht illegale
Geheimdienstpraxis war. Trotz des Bemühens, durch einen unabhängigen
Beauftragten ein wenig mehr Licht in die Sache zu bringen, bleiben
Bedenken. Denn die Befugnisse des BND werden entgegen aller
juristischen Kosmetik erweitert: Statt wie bisher 20 Prozent der
Kapazität einer Leitung darf der Auslandsnachrichtendienst künftig
den gesamten Datenstrom eines Internetknotens absaugen - dass dabei
entgegen dem gesetzlichen Auftrag des BND auch Deutsche ins Visier
geraten, liegt trotz Filtersystemen auf der Hand. Das ist der
Einstieg in die Massenüberwachung, ein Instrument, das der Staat kaum
jemals wieder abgeben wird. Das letzte Wort wird vermutlich ohnehin
das Bundesverfassungsgericht sprechen. Denn angesichts der tiefen
Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis, die das Gesetz erlaubt, lebt es
vom ersten Tag an mit dem Makel der potenziellen
Verfassungswidrigkeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte einst dem
Ausspähen unter Freunden eine klare Absage erteilt. Dem
internationalen Terrorismus ist ohne eine ebenso länderübergreifende
Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane nicht beizukommen. Neuerdings
heißt es deshalb: Ausspähen mit Freunden. Dazu, das ehrlich
zuzugeben, hat es gestern nicht gereicht.
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