Rückblick, Überblick, Durchblick: Die Steuer News 2016.
(firmenpresse) - Auch das Thema Steuern unterliegt einem stetigen Wandel. Manchmal machen sich diese positiv im Geldbeutel eines Bürgers bemerkbar, jedoch leider auch hin und wieder mal negativ.
Für Laien ist es meist schwierig durchzublicken. Denn, erhält man an der einen Stelle eine Steuererleichterung, fällt manchmal dafür an einer anderen Stelle eine höhere Steuerlast an.
Wissenswertes: Dieses Prinzip heißt im Volksmund: „Von der linken in die rechte Tasche“.
Wir haben heute einmal die wichtigsten Änderungen, welche im Jahre 2016 beschlossen oder aber auch schon umgesetzt wurden, für Sie zusammengefasst.
Die Steuer News 2016 – Thema Arbeitszimmer:
Im Januar hat der BFH straffe Regelungen in Bezug auf die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers beschlossen. Hier hat sich bei vielen große Enttäuschung breitgemacht, denn die Hoffnung war auf eine Lockerung gepolt.
Die Voraussetzungen, um ein Arbeitszimmer geltend machen zu können, waren und bleiben streng. Es muss ein eigener abgeschlossener Raum sein, der nicht für das Wohnen an sich genutzt wird. Das Zimmer muss weiterhin der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden oder es ist kein anderer Arbeitsplatz möglich. Im Rahmen der Werbungskosten sind dann übrigens auch nur maximal 1250,- € absetzungsfähig.
Die Steuer News 2016 – Thema Rente:
Eine große Freude für viele Rentner war die Rentenerhöhung Mitte des Jahres. Um 4,25 % und in den neuen Bundesländern um 5,95 % ist diese angestiegen. Dies hatte allerdings auch zur Folge, dass einige der Rentner nun verpflichtet sind Steuern zu zahlen.
Dieses Jahr werden wohl nach ersten Hochrechnungen etwa 3,9 Millionen Rentner zu Kasse gebeten.
Schon gewusst? Momentan müssen Rentner 70% Ihres Einkommens versteuern. Im Jahre 2005 waren es noch 50% Prozent.
Doch aufgepasst, was viele nicht wissen: Auch Rentner haben die Möglichkeit verschiedenste Posten wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Fazit: Es lohnt sich auch zunehmend mehr für Rentner eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuer News 2016 – Thema Bonuszahlungen der Krankenkasse:
Erfreulicherweise kommt es zunehmend häufiger vor, dass gesetzliche Krankenkassen im Rahmen eines Bonusprogrammes Kosten rückerstatten. Meist sind dies Belastungen welcher der Versicherungsnehmer vorab selber schon getragen hat.
Ende September entschied hierzu der Bundesgerichtshof: Wer gesetzlich krankenversichert ist und von seiner Kasse eine Erstattung erhält, der muss diese nicht zwangsläufig von seinen Krankenkassenbeiträgen, also den Sonderausgaben, abziehen.
Einfacher ausgedrückt: Bonuszahlungen der Krankenkassen müssen in den meisten Fällen nicht mehr versteuert werden. Zusätzlicher Tipp: Ihre Basis-Krankenversicherung ist immer in vollem Umfang abzugsfähig.
Die Steuer News 2016 – Thema Steuersenkungen für 2017:
Erst letzte Woche, also Mitte Oktober, wurden die Steuersenkungen für das Jahr 2017 auf den Weg gebracht. Von Mini-Steuersenkungen ist hier allgemeinhin die Rede. Zunächst soll sich der Grundfreibetrag um etwa 170,- € erhöhen. Der Kinderfreibetrag ebenfalls um 110,- €.
Doch dies ist auch eine angemessene Anpassung an die Preisentwicklung und somit wird von vielen kritisiert, dass diese Erhöhung sich im Geldbeutel „real“ wohl kaum bemerkbar macht.
Des Weiteren wird die kalte Progression (Steuermehrbelastung) abgemildert. Erhielt man mehr Lohn, wurde dieser oftmals durch höhere Steuerbelastungen und Inflation wieder aufgefressen. Manchmal blieb am Ende im Geldbeutel sogar weniger übrig als vorher. Das soll sich ab 2017 ändern.
Weiterhin wird das Kindergeld um 2,- € pro Kind angehoben. Viel zu wenig, sagen die Kritiker.
Der Lohnsteuerhilfeverein – ein kompetenter Partner in Sachen Steuern:
Der Aktuell e.V. Lohnsteuerhilfeverein ist mit über 650 Beratungsstellen in ganz Deutschland vernetzt. Er unterstützt und berät seine Mitglieder umfassend zum Thema Steuer News 2016 und natürlich auch zu allen anderen Fragen.
Die Beratungsstellen erstellen die Steuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und legen – falls nötig - auch Einspruch ein.
Der Lohnsteuerhilfeverein die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme:
Im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer Beratungsstelle nach Ihrer Wahl können sich alle gemäß § 4 Nr. 11 StBerG beraten lassen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünfte beziehen.
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. ist ein bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in Massing im Bezirk des Bayerischen Landesamtes für Steuern in Nürnberg. Gegründet als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern bietet der Verein einen Rundumservice für Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes. Ziel des Vereins ist nicht Gewinn, sondern Kostendeckung im Sinne eines “Idealvereins”.
Bestehend aus über 650 von den zuständigen Finanz-Aufsichtsbehörden geprüften Beratungsstellen in Deutschland hat sich ein perfekt funktionierendes Netzwerk für mittlerweile über 100.000 Mitglieder entwickelt.
Mit seinem prämierten und praxiserprobten Franchisekonzept bietet der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. zudem allen Steuerexperten die Chance, sich mit einer eigenen Beratungsstelle selbständig zu machen oder sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing
Tel. 08724 – 965 300 100
Fax 08724 – 965 300 75
E-Mail: info(at)aktuell-verein.de
Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
Registergericht: Landshut
Registernummer: VR 10607
USt-IdNr.: DE 197 627 670
Vertretungsverhältnisse:
Vorstand: Christian Staller, Ulrich Danner, Sandra Staller
Fischbräustr. 6
84323 Massing
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
Registergericht: Landshut
Registernummer: VR 10607
USt-IdNr.: DE 197 627 670
Vertretungsverhältnisse:
Vorstand: Christian Staller, Ulrich Danner, Sandra Staller
Fischbräustr. 6
84323 Massing