(ots) -
Die Typgenehmigung für Millionen Dieselautos auf deutschen Straßen
ist womöglich rechtswidrig und damit ungültig. Das geht aus einem
Gutachten des renommierten Umweltrechtlers Prof. Dr. Martin Führ von
der Hochschule Darmstadt hervor. Darin heißt es: "Der (...)
flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen (...) spricht nach
den bekannt gewordenen Tatsachen aber dafür, dass hier eine
fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden
hat." Das Gutachten hatte der Abgas-Untersuchungsausschuss des
Deutschen Bundestages angefordert. Es liegt der ZDF-Redaktion
"Frontal 21" vor, die in der Sendung am Dienstag, 25. Oktober 2016,
21.00 Uhr, berichtet.
Das Gutachten widerspricht damit diametral der bisherigen
Rechtsauffassung von Kraftfahrtbundesamt (KBA) und
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die von Minister
Dobrindt eingesetzte Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal
hatte im April zwar Abschalteinrichtungen bei allen Autoherstellern
festgestellt, diese aber als zulässig bewertet. Das Ministerium hatte
sich dabei auf so genannte "Thermofenster" als gesetzlichen
Ausnahmetatbestand berufen, die dem "Motorschutz" bei niedrigen
Außentemperaturen dienten.
Dem widerspricht das Gutachten. Der Gesetzgeber habe eindeutig
klargestellt, dass es für ein "'Thermofenster' bei niedrigen
Temperaturen keine Rechtfertigung geben kann". Zudem hätten die
Autohersteller ihre Abschalteinrichtungen bereits bei der
Typzulassung offenlegen müssen. Außerdem hätte das KBA diese dann auf
Zulässigkeit prüfen müssen. "Hat der Hersteller die
Abschalteinrichtung aber gleichwohl eingebaut, dann bringt er ein
Fahrzeug außerhalb der Typgenehmigung in Verkehr", so das Gutachten.
"Nach gegenwärtigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass die
Hersteller verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt und sich die
Genehmigung 'durch unrichtige oder unvollständige Angaben
erschlichen' haben." Weiter heißt es: "Beide - Antragsteller und KBA
- handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen. Eine dennoch
erteilte Typgenehmigung für ein Motor-System mit Abschalteinrichtung
ist von Anfang an rechtswidrig." Das Gutachten empfiehlt, dass
Umweltstraftaten zu prüfen seien. In den kommenden Tagen wird sich
der Untersuchungsausschuss des Bundestages mit dem Gutachten
beschäftigen.
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