(ots) - Neue Komplexität des Betrügens / Verjährungsfrist
von zehn Jahren ist ein Freibrief für unseriöse Anbieter
Berlin, 27. Oktober 2016 - Anlagebetrüger haben in Deutschland
kaum etwas zu befürchten. Dies bestätigte der bekannte Berliner
Anlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer im Interview mit 'Capital
History', einem Sonderheft des Wirtschaftsmagazins 'Capital' zu den
großen Betrugsfällen der Wirtschaftsgeschichte. "Einem gut gemachten
Anlagebetrug passiert bei uns nichts", sagte Kälberer und ergänzt,
"strafrechtlich ist das mit dem Betrug ohnehin eine komplizierte
Sache. Denn streng genommen müssen sie für den Betrug die Absicht
nachweisen, dass jemand andere Leute schädigen wollte. Und dieser
Nachweis ist fast immer unmöglich." Deshalb könne man in 99 Prozent
der Fälle auch nicht von Betrug sprechen. "Moralisch sind die meisten
Leute, gegen die ich vor Gericht gehe, für mich allerdings Betrüger",
erläutert Kälberer.
Kälberer beklagt beim Anlagegeschäft "eine neue Komplexität des
Betrügens". "Wer das clever macht, viele Firmen dazwischenschaltet
und das Geld am besten noch ins Ausland schafft , der wird
wahrscheinlich straffrei damit durchkommen". Die Opfer hätten
letztlich kaum eine Chance, ihr Geld jemals wiederzusehen. Den
Vorwurf der Naivität oder Gier könne man den wenigsten geschädigten
Anlegern machen. Häufig seien es große renommierte Adressen, die ein
total seriös angelegtes Projekt verkaufen, dessen Risiken aber von
außen nicht zu sehen seien.
Für den Berliner Anwalt, der einer der erfolgreichsten
Anlegerschutzanwälte in Deutschland ist, liegt das Kernproblem darin,
dass bei langlaufenden Produkten vor allem der Altersvorsorge oder im
Immobiliensektor der Betrug vielfach erst bemerkt wird, wenn es zu
spät ist. "Eine Verjährungsfrist von gerade mal zehn Jahren, wie sie
bei uns in Deutschland gilt, ist geradezu ein Freibrief für unseriöse
Anbieter", kritisiert er den bestehenden Rechtsrahmen für diese
Geschäfte.
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Joachim Haack,
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