(ots) - Weil die Große Koalition uneins ist, bleibt es
bei der seltsamen Situation, dass ein ausländischer Versandhandel
deutschen Kunden Boni auf Rezepte geben darf - eine stationäre
deutsche Apotheke oder ein Versender mit Sitz in Deutschland aber
nicht. Dass die deutschen Apotheker gegen diese Folge eines Urteils
des EuGH Sturm laufen, hat nichts mit dem Lobbygetöse zu tun, das
ihnen so gerne vorgehalten wird. Vielmehr ist ein Wettbewerb unfair,
der dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist.
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