(ots) - Am 1. November 2016 haben die GEMA und die
Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch
den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von
der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine
Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten
Musikwerke.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen
Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen
Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder
der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken
auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet.
Die GEMA löst mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen
Verwertungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern ein.
Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort
entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr
vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire
der GEMA enthalten.
"Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der
Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre
Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen
Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller
Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte
Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt.
Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen
sichern", kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der
GEMA, die Vereinbarung.
Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten
Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in
den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. "Der
Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle
Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der
Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die
Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich
die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen", ergänzt Thomas Theune,
Direktor Sendung und Online bei der GEMA.
Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen
YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die
Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Ungeachtet
dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube
entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine
sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer
zu schaffen.
"Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert,
einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen", bekräftigt Dr. Harald Heker.
"Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch
den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes
Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht,
ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend
zu machen."
Sendefähiges Material hier: http://www.gema.de/youtube/footage
Weitere Informationen hier: www.gema.de/youtube.
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
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E-Mail: nremus(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-583
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