Verzug und drohende Verjährung bei Auseinandersetzungsguthaben der SWG 01 GbR – Ansprüche jetzt feststellen lassen
(firmenpresse) -
München, Berlin, den 01.11.2016
In den letzten Wochen meldeten sich immer mehr Anleger der Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR (SWG 01 GbR) bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und berichteten, dass sie trotz Kündigung der Beteiligung, teilweise bereits zum 31.12.2013, noch immer keine Informationen über die Höhe ihres Auseinandersetzungsguthabens erhalten hätten.
Normalerweise sollte die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz 6 Monate nach dem Kündigungseintritt erfolgen. Dies sollte für die Gesellschaft auch keinen Mehraufwand darstellen, da gemäß Gesellschaftsvertrag eine Kündigung nur jeweils zum Jahresende möglich ist und somit das Aufstellen der Bilanzen mit dem Jahresabschluss zusammen fällt.
Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die SWG bei der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz und somit auch bei der Auszahlung eines positiven Auseinandersetzungsguthabens auf Zeit spielt.
Für alle Anleger, die zum 31.12.2013 ihre Beteiligung an der SWG 01 GbR gekündigt haben, droht für ihre Ansprüche auf Feststellung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zum Jahresende 2016 die Verjährung. Dies kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen wie z.B. die Erhebung einer Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht vermieden werden.
Betroffene Anleger sollten sich daher möglichst schnell mit einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei in Verbindung setzen und ihre Ansprüche prüfen lassen.
CLLB Rechtsanwälte hat in 2015 und 2016 bereits Anleger erfolgreich gegenüber der SWG 01 GbR vertreten und diesen zu ihrem Recht verholfen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de, Web: www.cllb.de