(ots) - Die NRW-Landesregierung verweigert zu Recht die
Herausgabe von Telefondaten an den Untersuchungsausschuss zur
Silvesternacht in Köln. Diese Auffassung vertritt der frühere
Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW, Michael Bertrams, in einem
Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Mit
den Daten wollen Mitglieder des Parlaments-Ausschusses klären, wann
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) von den Exzessen erfuhr,
und die Herausgabe notfalls gerichtlich erzwingen. "Ein Gang vor
Gericht hätte aber meines Erachtens keine Aussicht auf Erfolg",
schreibt Bertrams. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
gelte auch für Regierungsmitglieder. Auch Amtsträger könnten "selbst
über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten
entscheiden". Die Kontroverse zwischen Regierung und Opposition
"bestätigt aus meiner Sicht aufs Neue eine alte Erkenntnis:
Untersuchungsausschüsse dienen weniger der Wahrheitsfindung als der
politischen Auseinandersetzung", so der Verfassungsrechtler.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149
Original-Content von: K?lner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell