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Deutsches Kinderhilfswerk: Deutliche Kritik des Bundesrats muss zuÄnderungen am Hartz IV-Gesetzentwurf führen

ID: 1420503

(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag
auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im
laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der
federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik in seinen Empfehlungen zur heutigen Bundesratssitzung
grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für
Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den
unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. "Der Bundestag
sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die
Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht
belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der
Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir
brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der
Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend
angezeigt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.

"Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des
Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche
Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für
Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den
Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der
Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier
braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche
Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen", so
Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die Forderung des
Bundesratsausschusses zur Einführung eines sozialrechtlichen
Umgangsmehrbedarfs für Alleinerziehende. Damit sollen positive
Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Aus Sicht




des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem erst mit der Gewährung
eines solchen Mehrbedarfs die Existenzsicherung für Kinder getrennt
lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug tatsächlich gesichert.

Aus Anlass der heutigen Bundesratssitzung erneuert das Deutsche
Kinderhilfswerk außerdem seine Kritik an der geplanten Erhöhung der
Kinderregelsätze. "Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs
Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität,
die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz.
Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der
Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs
und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der
Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder
aus der Armut führt", so Krüger abschließend.



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Datum: 04.11.2016 - 07:15 Uhr
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