Alle gestzlich Versicherten, die über einen Wechsel in die Privatversicherung nachdenken, können sich nun freuen, denn ab dem nächsten Jahr ist dies schneller möglich!
(firmenpresse) - Wer von einer gesetzlichen Versicherung in eine Privatversicherung wechseln wollte, musste dafür in der Vergangenheit drei Jahre lang in Folge ein Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorweisen. Die Grenze lag in diesem Jahr bei 48.600 Euro. Eingeführt wurde diese Regelung, weil die Regierung vermeiden wollte, dass Besserverdiener sofort zu Privatversicherungen wechseln.
Der Wechsel zu Privatversicherungen soll 2010 für Arbeitnehmer vereinfacht werden. Demnach muss das Jahreseinkommen nicht mehr drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, sondern nur noch ein Jahr. Im Gegenzug steigt jedoch diese Grenze von 48.600 Euro auf wahrscheinlich 49.950 Euro, diese Summe steht allerdings noch nicht fest. Der Wechsel aus der gesetzlichen Versicherung in eine Privatversicherung wird so vereinfacht bzw. beschleunigt. Die Umsetzung dieser neuen Regelung wird bis zum 01.01.2010 nicht mehr klappen, doch im Laufe des nächsten Jahres soll es so weit sein.
Wer also schon länger über einen Wechsel in eine Privatversicherung nachdachte, kann sich nun auf das nächste Jahr freuen. Doch vorher sollte man sich gut überlegen in welche Privatversicherung man wechseln möchte, am besten man beschäftigt sich schon heute damit und holt sich Angebote ein, damit man nicht nur die Preise der Privatversicherungen, sondern vor allem auch die Leistungen und den Versicherungsschutz vergleichen kann.
Eine weitere gute Nachricht für das Jahr 2010 ist, dass nach dem Bürgerentlastungsgesetz die Beiträge für die Krankenversicherung und auch Pflegeversicherung besser steuerlich abgesetzt werden können. Von dieser Regelung können demnach besonders gesetzlich Versicherte profitieren, denn diese können ihre gesamten Beiträge absetzten. Versicherungsnehmer von Privatversicherungen hingegen können nur einen Teil absetzten, Komfortausgaben wie Chefarztbehandlung und Ähnliches werden nicht berücksichtigt.