PresseKat - Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist: Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenl

Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist: Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen

ID: 1426354

Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).

(firmenpresse) - In dem Fall war es um ein vermietetes Einfamilienhaus gegangen, um dessen Verkauf sich ein Insolvenzverwalter zu kümmern hatte. Weil die Mieter wegen Schimmelbefall an den Wänden und im Dach des Hauses die Miete gekürzt hatten, beauftragte der Insolvenzverwalter eine Firma mit der Beseitigung der Mängel. Die Handwerker arbeiteten aber offenbar wenig sachgerecht. Die Mieter teilten bald mit, dass der Schimmel an vielen Stellen immer noch oder wieder zu sehen sei und kürzten weiterhin die Miete.

Von der misslungenen Sanierungsaktion sagte der Insolvenzverwalter wohlweislich nichts, als er einen Käufer für das Haus gefunden hatte. Schon bald nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellte der neue Eigentümer die Mängel selbst fest und verklagte den Verkäufer auf Schadenersatz für die Kosten weiterer Sanierungsmaßnahmen.

Die Koblenzer Richter entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss für Mängel berufen könne. Durch die Beschwerden der Mieter wie auch durch ein Gutachten eines Bauexperten habe der Verkäufer gewusst, dass das Dach des Hauses nach wie vor undicht sei und Wärmebrücken zu neuer Schimmelbildung geführt hätten. Den Käufer nicht über die fehlgeschlagene Schimmelbekämpfung zu informieren, sei daher eine arglistige Täuschung.

„Der Tatbestand der Arglist bezieht sich übrigens nicht nur auf eine eindeutig betrügerische Absicht“, erläutert Bernhardt die Leitsätze des Urteils, „sondern auch auf den bedingten Vorsatz eines ‚Fürmöglichhaltens‘ oder ‚Inkaufnehmens‘. Im Klartext: Jedes Detail, dass der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung unter den Tisch fallen lässt, weil er fürchtet, bei Offenlegung könnte ein potenzieller Käufer einen Rückzieher machen, kann ihm als arglistiges Verschweigen ausgelegt werden – mit teuren Folgen.“




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schwäbisch Hall ist mit 7,5 Mio. Kunden die größte Bausparkasse Deutschlands. Auch in der Baufinanzierung gehört sie zu den führenden Anbietern. Die mehr als 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Osteuropa und China aktiv und zählt dort 3,2 Mio. Kunden.



PresseKontakt / Agentur:

Carolin Schneider

Tel.: +49 (791) 46-2360
Fax: +49 (791) 46-7832360
Mail: Carolin.Schneider(at)Schwaebisch-Hall.de
-------------------------------------------------------------------------
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Crailsheimer Straße 52
D-74523 Schwäbisch Hall
Tel.: +49 (791) 46-4646
Fax: +49 (791) 46-2628
Mail: service(at)schwaebisch-hall.de



drucken  als PDF  an Freund senden  TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erfolgreich vor Landgericht Offenburg Die Immobilienkredit-Richtlinie schadet massiv
Bereitgestellt von Benutzer: jpkom
Datum: 18.11.2016 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1426354
Anzahl Zeichen: 2272

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Carolin Schneider
Stadt:

Schwäbisch Hall


Telefon: +49 (791) 46-2360

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist: Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bausparkasse Schwäbisch Hall AG