(ots) - Was als Kalbfleisch-Döner verkauft wird, enthält
häufig auch Pute sowie Fleischbrät und Zusatzstoffe wie Glutamat. Das
haben Recherchen des Verbrauchermagazins "Markt" im NDR Fernsehen
ergeben. In einer Stichprobe hat "Markt" so genannte Kalbs-Döner aus
Hamburger Imbissläden von einem akkreditierten Lebensmittellabor auf
die verwendeten Fleischsorten untersuchen lassen. Alle untersuchten
Döner entsprachen nicht den Leitlinien des deutschen
Lebensmittelbuches und dürfen aufgrund dessen nicht als "Döner"
bezeichnet werden.
Vier der fünf als "Kalbs-Döner" verkauften Produkte enthielten
neben Rind- auch Putenfleisch sowie unzulässigerweise und auch mit
einem hohem Anteil Brät. "Sowohl der Zusatz von Putenfleisch als auch
der erhebliche Zusatz von Brät und nicht deklarierten Zusatzstoffen
ist im klassischen Döner nicht erlaubt", so Dr. Volkmar Heinke,
Lebensmittelchemiker am Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Laut den
Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen im Döner
Scheibenfleisch sowie bis zu 60 Prozent Hack und Gewürze enthalten
sein, jedoch kein Brät. "Brät ist eigentlich etwas, das in eine
Brühwurst gehört", so Heinke, "zum Teil zerrissene Skelettmuskulatur
inklusive Gefäßen, Nerven und Fettgewebe. Das kann also im Prinzip
alles sein."
Kalbs-Döner, die Brät, Glutamat oder Putenfleisch enthalten,
dürfen laut Lebensmittelbuch nicht als "Döner" oder "Döner Kebab"
verkauft werden, sondern lediglich als "Drehspieß". Auch Zusatzstoffe
und verwendete Fleischsorten bei einem solchen Drehspieß müssen für
den Verbraucher klar gekennzeichnet sein. Doch keiner der von "Markt"
getesteten Betriebe hielt sich an diese Vorschrift. Vieles deutet
darauf hin, dass die Betreiber vorsätzlich handeln. Nach
"Markt"-Recherchen sind die fertig angelieferten Spieße der
Großproduzenten als "Drehspieß" gekennzeichnet und tragen den
Hinweis, dies auch dem Endverbraucher klar kenntlich zu machen. Doch
manche Betreiber ignorieren diese Deklarationspflicht und verkaufen
den Drehspieß als "Döner".
Die Irreführung der Verbraucher beschäftigt auch die Behörden.
Eine Abfrage von "Markt" bei den zuständigen norddeutschen
Landesämtern ergab, dass diese in eigenen Untersuchungen etwa 90
Prozent der genommenen Kalbfleisch-Proben wegen einer Vielzahl von
Mängeln beanstandeten. Im Fall einer Strafverfolgung wegen Betrugs
drohen den Imbiss-Betreibern Geldstrafen sowie in besonders harten
Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Mehr zum Thema in der Sendung "Markt", Montag, 21. November, 20.15
Uhr, NDR Fernsehen.
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