(ots) - Verbraucherrechte zu stärken, wie es die
Bundesregierung mit neuen Kompetenzen für das Bundeskartellamt
anscheinend plant, ist erst einmal gut. Denn Kunden sind derzeit eher
mäßig vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Das Problem: die
Idee, dass die Wirtschaft sich quasi selbst reguliert - weil
Unternehmen ihre Konkurrenten schon abmahnen, wenn die auf Plakaten
das Kleingedruckte zu klein drucken oder im letzten Schritt des
Onlineeinkaufs noch mal obskure Gebühren in den virtuellen
Einkaufswagen legen - funktioniert nicht. Nein, besser dem
Konkurrenten nichts tun, sonst schaut der am Ende auch bei einem
selbst genauer hin - dieses Denken scheint durchaus verbreitet zu
sein. Stärkere Verbraucherrechte sind also nötig. Aber so?
Das fängt schon beim Fokus an: Ja, es könnte durchaus lehrreich
sein, wenn eine Behörde gegen ein Unternehmen vorgeht, das massenhaft
Spams versendet. Genauso wichtig ist aber, dass sie dabei nicht die
illegalen Werbesendungen übersieht, die tagtäglich in den Briefkästen
landen. Und wenn ein Onlineshop versucht, mit illegal gekauften Daten
telefonisch Kunden zu akquirieren, ist das nicht weniger
problematisch als ein fehlender Kostenpflichtig-bestellen-Button auf
einer Webseite. Ãœberhaupt, der Kostenpflichtig-Button. Der wurde vor
vier Jahren auch als ultimative Lösung gegen Abzocke im Netz
gehandelt. Und? Kann nicht so revolutionär gewesen sein, oder hätte
sich die Bundesregierung sonst den Plan mit dem Kartellamt
ausgedacht?
Was immer also der Gedanke hinter der Kompetenzerweiterung ist -
das bedingungslose Streben nach einem starken Verbraucherschutz ist
es wohl nicht. Schließlich werden andere, wirksamere Wege,
Verbraucherrechte zu verbessern, vernachlässigt. Sammelklagen zum
Beispiel. Dafür bräuchte es nicht einmal zusätzliche Behördenstellen.
Und die Verbraucher könnten selbst entscheiden, was sie eigentlich am
meisten stört.
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