PresseKat - Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?

Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?

ID: 1430256

(PresseBox) - Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können).
Die Gerichte unterscheiden tatsächlich:
Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, dass es auf den ersten Metern in einem Gebäude auch nass sein könnte?
Ist es dafür auch ausreichend hell, wird der Gast nicht besonders abgelenkt, um die Gefahrenstelle zu erkennen?
Das Amtsgericht München hat vor kurzem bspw. entschieden, dass eine Apotheke keine gesteigerten Sorgfaltspflichten treffe: Der Besucher einer Apotheke werde nicht besonders abgelenkt durch das Warenangebot und es sei normalerweise ausreichend hell. Das AG München argumentiert, dass in Apotheken regelmäßig kein Publikumsandrang herrsche, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt.
Das bedeutet aber automatisch nicht, dass bspw. bei Veranstaltungen mit hohem Publikumsandrang eine Haftung des Veranstalters oder Betreibers besteht: Der gemeine Besucher kann sich auch hier denken, dass es auf den ersten Metern nass sein kann, wenn es draußen auch nass ist. Und: Jeder weiß, dass man selbst bei häufigem Wischen einen Boden bei starkem Publikumsverkehr niemals trocken bekäme, sodass man umso mehr auch vorsichtig gehen muss.
 

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.




Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  ISO 27001 oder Eine IT-Norm, die alle etwas angeht! [Tipps] Mit dem eigenen Onlineshop zum Erfolg!
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.11.2016 - 12:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1430256
Anzahl Zeichen: 2252

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte