(ots) - Kinder haben in Deutschland das Recht auf Schutz
vor Missionierung. Kein Kind darf in einer staatlichen Einrichtung
zum Beten angehalten, gegen seinen oder den Willen der Eltern in die
Kirche geschleppt oder mit Vorträgen über den "wahren Glauben"
konfrontiert werden. Dennoch sind Weihnachtslieder,
Sankt-Martins-Umzüge oder auch Ostern fester Bestandteil der
Kindertagesstätten. Kaum jemand sieht hier Missionierung am Werk.
Beim islamischen Kopftuch werden jedoch andere Maßstäbe angesetzt.
Müssen Eltern akzeptieren, dass ihre Kinder als normal wahrnehmen,
was sie selbst vielleicht ablehnen? Kleine Kinder imitieren
unhinterfragt. Doch eine komplette Kontrolle dessen, was sie
möglicherweise beeinflusst, ist weder realistisch noch
erstrebenswert.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der es einer
Erzieherin in Baden-Württemberg nun erlaubt, ihren Beruf auch mit
Kopfbedeckung auszuüben, hat das Recht auf Glaubens- und
Gewissensfreiheit höher bewertet. Mit der Begründung, das Kopftuch
sei in Deutschland üblich und "spiegelt sich im gesellschaftlichen
Alltag vielfach wider".
Die Entscheidung ist vor allem deshalb richtig, weil sie die
Lebensrealität Zehntausender Familien anerkennt. Wenn an
Elternabenden reihenweise Mütter mit Kopftuch sitzen, in der Kita
diese aber maximal als Putzfrau vorkommen, ist das ausgrenzend.
Muslimische Kinder, deren Mutter, Tante, Cousine Kopftuch tragen,
sollten nicht nur früh erleben, dass ihre Familien Teil der
Gesellschaft sind. Sie sollen auch erfahren, dass Frauen - mit oder
ohne Kopftuch - Autoritätspersonen sein können, deren Aufforderungen
von allen Jungen und Mädchen Folge zu leisten ist.
Mehr Vielfalt in Kitas und Kindergärten wäre generell wichtig,
damit Kinder und ihre Familien sich repräsentiert fühlen. Denn Kinder
kriegen Bewertungen von Merkmalen sehr früh mit. Und sie lernen auch
viel, wenn Menschen nicht sichtbar sind.
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