(ots) - 3,5 Milliarden Euro für Bildungseinrichtungen
finanzschwacher Kommunen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Nachtragshaushalts 2016 beschlossen. Er schafft die Voraussetzungen,
damit der Bund noch in diesem Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro
für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher
Kommunen bereitstellen kann. Hierzu erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:
"Die Union begrüßt, dass der Bund trotz der zusätzlichen Ausgaben
weiterhin keine neuen Schulden machen wird. Dank der aktuellen
Entwicklungen können die Zinsausgaben von 23,8 auf 20,3 Milliarden
Euro gesenkt werden.
3,5 Milliarden Euro sollen in den 2015 eingerichteten
Kommunalinvestitionsförderungsfonds fließen und dann für die
Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme ist ein Teil der Vereinbarung von Bund und Ländern vom
14. Oktober 2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die
Union erwartet, dass sämtliche Beschlüsse dieser Vereinbarung
umgesetzt werden. Die Länder müssen sich zu den strukturellen
Maßnahmen bekennen, die die Aufgabenerledigung im Bundesstaat
verbessern sollen. Die Union begrüßt ausdrücklich die dazu vom
Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe. Eine
"Rosinenpickerei" der Länder wird die Unionsfraktion im Bundestag
nicht zulassen.
Diese neue Mitfinanzierung des Bundes im Bildungsbereich ist für
mich als Haushaltspolitiker des Bundes die "dickste Kröte", die wir
im Rahmen der Gesamtvereinbarung schlucken mussten. Der Bund
übernimmt in einem weiteren ureigenen Länderbereich Verantwortung.
Für die Länder ist dies kein Ruhmesblatt. Der Deutsche Landkreistag
spricht insofern zu recht von "einen Offenbarungseid der Länder".
Trotz dieser Bedenken gehen wir mit dem Nachtrag den ersten
haushaltsrechtlichen Schritt zur Umsetzung der Vereinbarung von Bund
und Ländern zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die
konkreten Voraussetzungen für das neue Förderprogramm und der
weiteren Vereinbarungen werden im Rahmen der Änderung des
Grundgesetzes und weiterer Gesetze umgesetzt."
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