PresseKat - Tillmann/Koob: Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht

Tillmann/Koob: Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht

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(ots) -

Bis 2018 werden kumuliert Entlastungen von 25 Mrd. Euro umgesetzt

Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch die Anhebung des
Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des
Unterhaltshöchstbetrages und den Ausgleich der Kalten Progression im
Rahmen des Gesetzes zur "Umsetzung der Änderungen der
EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen
Gewinnverkürzungen und -verlagerungen" abschließend beraten. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Markus Koob:

"Der von uns eingeschlagene Konsolidierungskurs zeigt Wirkung. Wir
nutzen die hieraus gewonnenen Spielräume konsequent für Entlastungen.
Das nunmehr beschlossene Maßnahmenpaket entlastet Bürgerinnen und
Bürger um 2,7 Mrd. Euro ab 2017 und um weitere 3,6 Mrd. Euro ab 2018.
Bis zum Jahr 2018 werden Bürgerinnen und Bürger damit insgesamt um
fast 25 Mrd. Euro entlastet.

Dieses Steuerentlastungspaket belegt einmal mehr, dass man kluge
Finanzpolitik, öffentliche Investitionen, Entlastung der Bürger und
Augenmaß bei Ausgaben gut miteinander verbinden kann.
Steuerentlastungen und ausgeglichene Haushalte sind kein Widerspruch,
sondern gehen Hand in Hand.

Der Vergleich mit dem Ausgangsniveau von 2014 überzeugt: Betrug
der Kinderfreibetrag damals noch 4.440 Euro, so wird er bis zum Jahr
2018 um 348 Euro auf 4.788 Euro angehoben. Das Kindergeld werden wir
bis 2018 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014 um monatlich 10 Euro auf
dann 194 Euro steigern.

Dabei haben wir auch die fast 2,7 Mio. Alleinerziehenden nicht aus
dem Blick verloren. Im Jahr 2015 haben wir den Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende um 600 Euro erhöht. Er richtet sich nun zudem nach
der Anzahl der Kinder: Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der




Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Auch Geringverdiener sind durch unsere Maßnahmen besser gestellt:
Wir haben erst zum Juli 2016 den Kinderzuschlag auf 160 Euro
angehoben. Jetzt erhöhen wir diese Leistung um weitere 10 Euro pro
Monat auf 170 Euro.

Zusätzlich gewinnen Familien durch die Anhebung des
Grundfreibetrages und dem Abbau der kalten Progression. Gerade
finanzschwächere Familien profitieren zusätzlich vom Bildungs- und
Teilhabepaket (Übernahmen von Kosten der Klassenfahrt, für Musik- und
Sportvereine oder der Nachhilfe). Hierfür wurden allein in 2015
Mittel in Höhe von 570 Mio. Euro verausgabt.

Die Effekte der sog. kalten Progression treten nicht mehr ein, da
wir die Tarifeckwerte - wie bereits in den Vorjahren - um die Wirkung
der Inflation verschieben. Die kalte Progression wurde für 2015 und
2016 komplett neutralisiert. Für 2017 und 2018 verschieben wir die
Tarifeckwerte um 0,73 % (für 2017) und um weitere 1,65 % (für 2018).
Ferner wird der Grundfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bis zum Jahr 2018 auf 9.000 Euro erhöht. Er wird damit
gegenüber dem Jahr 2014 um 646 Euro steigen.

Dies kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die hier
auf den Weg gebrachten Entlastungen nur ein erster Schritt sein
können. Eine weitere Steuerentlastung der Leistungsträger mit unteren
und mittleren Einkommen ist dringend nötig. Denn wir haben schon sehr
viel für die Schwächeren gemacht. Die, die Arbeiten gehen, müssen
auch merken, dass sich Arbeit lohnt."



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Datum: 30.11.2016 - 14:59 Uhr
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