Nienburg - „Gesplittete Abwassergebühren“ für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser geht in die nächste Runde.
(firmenpresse) - Nienburg - Durch die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr auf eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr sollen keine weiteren oder höheren Einnahmen für die Gemeinde erzielt werden – vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt.
Die Stadtwerke Nienburg betreiben und unterhalten Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser sammeln, ableiten und reinigen. Bisher wurde die Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs mittels Trinkwasserzähler ermittelt. Mit dieser Gebühr wurden sowohl die Kosten fürs sammeln und beseitigen von Schmutzwasser, als auch für das Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt.
Erst im Juni dieses Jahres hatte der Stadtrat einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zum Thema Niederschlagsgebühr abgesetzte. „Der Text für die Gebührensatzung müsse bürgerfreundlicher gefasst werden.“ Bürgermeister Henning Onkes bringt nun die Überarbeitung der Gebührensatzung erneut zur Tagesordnung.
Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN, nach der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr, auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch, großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Durch einen Erfassungsbogen der zuständigen Verwaltung werden die abflusswirksamen Flächen ermittelt. Bei der Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden.
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Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren (Gartenzähler) eingespart werden.
www.ingenieur-mischke.de/allgemein/wasserbau/dwa-a138.html
http://www.ingenieur-mischke.de/allgemein/wasserbau/merkblatt-dwa-m153.html
Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zum Thema Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Vermeidung der Gebühr, Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153, fbr-H101 sowie Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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