(ots) - Bundesteilhabegesetz verabschiedet
Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling und die zuständige Berichterstatterin, Astrid
Freudenstein:
Schiewerling: "Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie
nötig ist. An dieser Maxime orientiert sich das Bundesteilhabegesetz.
Dabei die Grenzen auszutarieren, ist ein Balanceakt, weil es um
äußerst unterschiedliche, individuelle Lebenslagen und Lebenspläne
geht. Mit dem Gesetz, das wir heute verabschiedet haben, ist uns das
gelungen.
Mit dem neuen Gesetz führen wir die Eingliederungshilfe aus dem
Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und ermöglichen mehr
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit
Behinderungen. Damit verbessern wir die Situation für die knapp
700.000 Leistungsberechtigte.
Es wird auch deutliche Verbesserungen bei der Anrechnung von
Einkommen und Vermögen geben. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000
Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbeitrag zu
seinen Fachleistungen. Vermögen bis ca. 50.000 Euro bleibt
anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Ehepartner der Betroffenen.
Wir haben auch die finanzielle Situation der Werkstattbeschäftigten
verbessert. Das Arbeitsfördergeld wird auf 52 Euro im Monat
verdoppelt.
Leistungsberechtigte bekommen außerdem mehr Unterstützung auf dem
ersten Arbeitsmarkt. Wer aus der Werkstatt auf den ersten
Arbeitsmarkt wechseln möchte, kann künftig bundesweit vom "Budget für
Arbeit" profitieren. Arbeitgeber erhalten unbefristet einen
Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Lohnes, wenn sie einen
Werkstattbeschäftigten einstellen. Die Rückkehr vom ersten
Arbeitsmarkt in die Werkstatt bleibt aber jederzeit möglich. Die
rentenrechtliche Absicherung geht nicht verloren."
Freudenstein: "Das selbstbestimmte Wohnen von Menschen ist uns
ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Wir haben die Sorgen und Kritik der
Betroffenen sehr ernst genommen. Jeder soll selbst entscheiden
können, wie oder mit wem er leben möchte, so lange die Wohnsituation
angemessen und zumutbar ist.
Nehmen Betroffene außerhalb stationärer Einrichtungen gemeinsame
Assistenzleistungen in Anspruch, werden ihre individuellen Wünsche
berücksichtigt. Das gilt vor allem für Assistenzleistungen, die die
unmittelbare Privatsphäre der Berechtigten betreffen.
Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit
Betroffenen und Vertretern der Verbände geführt und die Kritik der
Betroffenen ernst genommen. Das Gesetz wurde in vielen Punkten
korrigiert, nachjustiert und verbessert. Auch das kennzeichnet ein
parlamentarisches Verfahren. Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz
wird die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen deutlich
verbessern. Die Umsetzung des Gesetzes wird von 2020 an jährlich
rund 800 Millionen Euro kosten."
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