(ots) - Verordnung schafft einheitliches und verbindliches
Regelungskonzept zum Wohle aller Verbraucher
Am heutigen Donnerstag wird die Verordnung zur Förderung der
Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt abschließend im Deutschen
Bundestag beraten. Dazu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der
zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
Hansjörg Durz:
Joachim Pfeiffer:
"Mit der Verabschiedung der TK-Transparenzverordnung stellen wir
eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle
Information des Verbrauchers über die Merkmale seines TK-Dienstes
sicher. Kern der Verordnung ist das anbieterübergreifend einheitlich
gestaltete Produktinformationsblatt, das der Anbieter dem Verbraucher
vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen muss. Mit der Verpflichtung
des Anbieters, auf der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und
das Ende der Mindestvertragslaufzeit anzugeben, wird zudem eine
zuverlässige und praktikable Informationsmöglichkeit im Hinblick auf
einen möglichen Anbieterwechsel geschaffen. Bei bestimmten
Mobilfunktarifen, die bei inländischen Datentarifen keine beschränkte
Datenvolumen mit einer Geschwindigkeitsreduzierung oder unbeschränkte
Datenvolumen enthalten, sieht die VO schließlich kostenlose
Warnhinweise bei übermäßigem Datenverkehr vor. Dies schützt den
Endnutzer vor unerwartet hohen Rechnungen."
Hansjörg Durz:
"Analysen von Telekommunikationsverträgen haben ergeben, dass
Anbieter zum Teil nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren
Datenübertragungsrate tätigen. Einfacher ausgedrückt: Der Kunde weiß
nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Zudem haben
Messstudien zur Dienstqualität breitbandiger Internetzugänge gezeigt,
dass zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich
gelieferten Datenübertragungsrate zum Teil erhebliche Diskrepanzen
bestehen. Einfacher ausgedrückt: Häufig kommt beim Kunden weniger an
als vertraglich vereinbart. Bei beiden Problemen schaffen wir
Abhilfe: Künftig kann der Kunde vor Vertragsabschluss mit einem Blick
auf das bewusst schlank gestaltete Produktinformationsblatt erkennen,
mit welcher Datenübertragungsrate er konkret rechnen kann. Nach
erfolgter Anschlussschaltung bietet ihm ein vom Anbieter
verpflichtend einzuführendes Messtool die Möglichkeit, die
vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit auf einfache Weise
nachzuprüfen. Alternativ kann er auch auf ein von der
Bundesnetzagentur bereitgestelltes Messtool (unter
www.breitbandmessung.de) zurückgreifen. Durch Transparenz schaffen
wir die Voraussetzungen für einen echten Qualitätswettbewerb."
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