(ots) - Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die
Entscheidung der Europäischen Kommission zur steuerlichen
Gleichbehandlung unter anderem von Zeitschriften und Zeitungen
unabhängig vom Vertriebsweg. Dies hat zur Folge, dass mit der
Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für digitale
Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften der reduzierte
Mehrwertsteuersatz angewendet würde. Die Angleichung von bislang 19
Prozent auf sieben Prozent Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte
ist eine Forderung, für die die deutschen Presseverleger schon lange
kämpfen.
"Diese Angleichung ist überfällig", erklärte
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. EU-Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker habe bei einer Veranstaltung des BDZV im Mai 2015
in Brüssel angekündigt, den Vorschlag einzubringen. "Herr Juncker hat
Wort gehalten." Die Verleger appellierten nun auch an den Ministerrat
und das Parlament in Brüssel, den Vorschlag der EU-Kommission zügig
umzusetzen.
"Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitalen
Plattformen auszubauen. Dies drückt auch aus, dass die veränderte
Wirklichkeit einer Präsenz der freien Presse auf allen Plattformen
angekommen ist und sich am Ende das Bohren dicker Bretter gelohnt
hat", sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.
"Wir hoffen, dass nun Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat
Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, um damit endlich
auch der neuen digitalen Medienwirklichkeit Rechnung zu tragen", so
Scherzer.
Ausgangspunkt war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses
hatte Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten
Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. BDZV und VDZ, die
europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren
hatten einen gemeinsamen offenen Brief an die Präsidenten von
EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gerichtet, um für
eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie zu werben.
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