(ots) -
Sperrfrist: 01.12.2016 17:15
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Bund, Länder und Kirchen haben heute am Rande der 93. Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) in Lübeck die Verwaltungsvereinbarung
zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterzeichnet.
Die Stiftung soll das Leid und Unrecht anerkennen, das Kinder und
Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik
Deutschland bzw. 1949 bis 1990 in der DDR in stationären
Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren
haben.
Bundessozialministerin Andrea Nahles sagte bei der Unterzeichnung:
"Ich freue mich sehr, dass wir heute nach mehr als dreijährigen
Verhandlungen endlich die Gründungsurkunde für die Stiftung
'Anerkennung und Hilfe' unterschreiben. Die Betroffenen haben lange
beharrlich dafür gekämpft, die Stiftung zu errichten. Menschen, die
als Kinder und Jugendliche in unserem Land in stationären
Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie
unsägliches Leid erlitten haben, bekommen durch die Stiftung
'Anerkennung und Hilfe' nicht nur endlich die Anerkennung und die
finanzielle Unterstützung, die ihnen zusteht. Wir werden das
Geschehene nun auch endlich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt
machen können."
Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit betonte als
Vorsitzende der ASMK und Ländervertreterin: "Ich freue mich, dass es
heute gelungen ist, diese Einigung im Sinne der Betroffenen zu
erzielen. Mir ist wichtig, dass wir sie in den weiteren
Aufarbeitungsprozess eng mit einbeziehen und dabei neben dem Thema
Gewalt und Missbrauch auch das Thema Medikamentenversuche beleuchten.
Kinder und Jugendliche haben in dieser Zeit Leid und Unrecht in
Einrichtungen erfahren. Darüber möchte ich von Herzen mein
ausdrückliches Bedauern ausdrücken. Wir werden jetzt dazu beitragen,
dieses Unrecht aufzuarbeiten, öffentlich anzuerkennen und Betroffenen
konkrete Hilfestellung leisten."
Die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in
Deutschland, Frau Präses Annette Kurschus, sagte: "Leid und Unrecht,
erlitten von vielen hilfebedürftigen Menschen in Einrichtungen der
Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen in
Deutschland nach 1949, sind der Anlass für die Errichtung der
Stiftung "Anerkennung und Hilfe". Mit Scham sehen Evangelische Kirche
und Diakonie auf die Verhältnisse und die Verantwortung auch
kirchlicher Einrichtungen für die Ereignisse in dieser Zeit. Wir
bedauern das Geschehene zutiefst und bitten die Betroffenen dafür um
Vergebung. Es ist uns wichtig, dass nun endlich auch für den Kreis
dieser Betroffenen ein Hilfesystem entsteht, um den heute noch
vorhandenen Folgewirkungen zu begegnen."
Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), der in Vertretung für den
Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in Lübeck teilnahm,
erklärte: "Die Stiftung ist ein absolut notwendiger Schritt zur
Anerkennung des Leids der Betroffenen. Das sind wir diesen Menschen
schuldig! Als Erzbischof der katholischen Kirche bedauere ich die
damals ausgeübte physische, psychische und sexuelle Gewalt zutiefst
und bitte die Betroffenen dafür um Entschuldigung. Kirchliche
Organisationen und Verantwortliche haben in diesen Fällen dem
christlichen Auftrag, Menschen mit Behinderung und psychiatrisch
Erkrankten in ihrer Entwicklung zu fördern und ihre Würde zu
schützen, nicht entsprochen. Meine große Hoffnung ist, dass die
Betroffenen durch die Anerkennung und die Hilfen ihren weiteren
Lebensweg etwas unbeschwerter und mit einem größeren inneren Frieden
gehen können."
Mit der Beteiligung am Hilfesystem kommen Bund, Länder und Kirchen
ihrer Aufgabe nach, in der Vergangenheit erlebtes Leid und Unrecht
transparent zu machen und ihren Beitrag zur Bewältigung und
Aufarbeitung zu leisten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Träger der
nichtrechtsfähigen Stiftung des Privatrechts, die von Bund, Ländern
und Kirchen gemeinsam zum 1. Januar 2017 errichtet wird. Die Stiftung
hat eine fünfjährige Laufzeit und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021
bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 in den Ländern
anmelden. Dafür errichten die Länder regionale qualifizierte Anlauf-
und Beratungsstellen.
Die Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung des
Erlebten durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen und einer
öffentlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der
seinerzeitigen Geschehnisse vor. Ferner sollen Betroffene, die heute
noch unter Folgewirkungen leiden, eine einmalige pauschale
Geldleistung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten.
Darüber hinaus wird eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu
5.000 Euro gezahlt, sofern sie dem Grunde nach
sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass dafür
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
Hannover, 1. Dezember 2016
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich mit den Pressestellen der
Deutschen Bischofskonferenz und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales verschickt. Mehrfachsendungen bitten wir zu entschuldigen.
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Carsten Splitt
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