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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 37. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 4.
Mai 2016 wurde der Vorstand gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b
AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 4. Mai 2016 sowohl über die Börse als
auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag der
Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck
des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand hat am 1. Dezember 2016 den Beschluss gefasst,
entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie durch
die Mitglieder der Geschäftsführung, die leitenden Angestellten und
die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück über die Börse rückzuerwerben und diese an den genannten
Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als
"Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen
dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft
dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien
der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener
Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 wurde
am 6. Mai 2016 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 1. Dezember 2016 und endet
spätestens mit Ablauf des 4. November 2018.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal
12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null
drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Dezember 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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