(ots) - Zum Glück gibt es das Bundesverfassungsgericht. Mit
dem Urteil zur Entschädigung der Energiekonzerne nach dem
Hauruck-Ausstieg aus der Kernenergie haben die obersten Richter in
Karlsruhe mal wieder bewiesen, wie segensreich ihr Wirken für unsere
staatliche Ordnung ist. Sie haben mit ihrem Urteil das Primat der
Politik gewahrt, sie haben die Herrschaft des Rechts vor
willkürlichen politischen Eingriffen geschützt, und sie haben auf
internationalem Parkett eine sibyllinische Entscheidung getroffen,
die dem deutschen Steuerzahler ein paar Milliarden Euro ersparen
dürfte. Auch wenn Merkels Schaukelpolitik beim Atomausstieg - erst
die Laufzeitverlängerung, dann der Fukushima-Turboausstieg - alles
andere als überzeugend war, haben die Richter die Gestaltungsfreiheit
der Regierung gestärkt. Für das Abstrafen unsinniger Entscheidungen
bleiben allein die Wähler zuständig. Das Gericht hat allerdings dafür
gesorgt, dass für Enteignungen auch in Zukunft angemessene
Entschädigungen zu leisten sind. Hätte das Verfassungsgericht die
berechtigten Ansprüche der Energiekonzerne nicht bestätigt, wären
diese voraussichtlich von ihren Aktionären verklagt worden. Zugleich
ist es ein großer Gewinn für die Steuerzahler, dass die
vermeintlichen Sieger nun selbst nicht mehr von Milliardenforderungen
sprechen. Besonders klug war es, auch dem ausländischen Konzern
Vattenfall Rechtsschutz zu gewähren, obwohl der schwedische Staat in
Deutschland grundsätzlich keine Hoheitsrechte genießt. Die angedrohte
Klage der Schweden vor einem privaten Schiedsgericht in Washington
ist damit zum Glück wohl auch abgewendet.
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