(ots) - Betreiberunternehmen kündigen Klageverzicht an
Die Betreiberunternehmen von Kernkraftwerken in Deutschland haben
am heutigen Freitag mit Schreiben an die Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ankündigt, die im Zusammenhang
mit der nuklearen Entsorgung stehenden Rechtsbehelfe zurückzunehmen.
Gleiches soll für Klagen gegen das sogenannte Moratorium gelten, also
gegen die einstweilige Betriebseinstellung von Kernkraftwerken nach
dem Reaktorunfall in Fukushima. Ebenfalls zurückgenommen wurden
verschiedene Klagen auf Zugang zu Dokumenten und Informationen.
Hierzu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Fuchs und Georg
Nüßlein:
"Wir begrüßen die heutige Mitteilung über die Entscheidung der
Betreiberunternehmen sehr. Damit folgen die Unternehmen den
Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des
Kernenergieausstiegs. Das ist ein wichtiger Schritt, um nach Jahren
rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen zu einer dauerhaften
und umfassenden Befriedung des Themas Kernenergie zu kommen.
Der heutige Tag zeigt, dass wir bei Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen auf einem guten Weg sind. Wir wollen
gemeinsam nun auch das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung
der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in der nächsten
Woche erfolgreich abschließen.
Um eine dauerhafte Befriedung des Themenbereichs zu erreichen,
sollten die Kernkraftwerksbetreiber auch die verbliebenen
Streitigkeiten mit Bezug zur Kernenergie auf nationaler Ebene und auf
Ebene internationaler Schiedsgerichte beenden."
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